Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 ZDG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/26 2001/11/0203

Der (im Jahr 1981 geborene) Beschwerdeführer ist zivildienstpflichtig. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 13. November 2000 wurde er mit Wirkung vom 1. Februar 2001 bis 31. Jänner 2002 dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Kärnten, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Bei dieser Einrichtung hatte er Hilfsdienste zu leisten. Mit Schreiben vom 2. Mai 2001 berichtete die Bezirksstelle Hermagor des Österreichischen Roten Kreuzes der Bezirkshauptm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.2002

RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0203

Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §15 Abs2 Z2;ZDG 1986 §15 Abs3;ZDG 1986 §17 Z1;ZDG 1986 §18 Z3;ZDG 1986 §23c;ZDG 1986 §63;ZDG 1986 §65;
Rechtssatz: Verfehlungen des Zivildienstpflichtigen wie das grundlose Fernbleiben vom Dienst und die Nichtvorlage oder verspätete Vorlage von ärztlichen Bestätigungen über seine Erkrankungen beeinträchtigen nicht die Eignung zur Dienstleistung. Die Behörde hat in Fällen, in de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2002

RS Vwgh 1992/11/24 AW 92/11/0053

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §30 Abs2;ZDG 1986 §15 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Begriff der aufschiebenden Wirkung Darlegung der
Gründe: für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992110053.A01 Im RIS seit 24.11.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/11/24 AW 92/11/0053

Mit dem angefochtenen Bescheid vom 25. September 1992 hat der Bundesminister für Inneres festgestellt, daß die Zeit vom 1. März bis 2. März 1992, das sind zwei Tage, in die mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. August 1991, Zl. 153 409/9-IV/10/91, verfügte Zeit der Leistung des Grundzivildienstes vom 1. Oktober 1991 bis 31. Mai 1992 nicht einzurechnen sind. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör und wegen unrichtig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.11.1992

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