Norm: AußStrG §16 Abs1 BIII2bJWG §9 Abs1JWG §12JWG §29 Abs1
Rechtssatz: Die Auslegung, ein Heim, das auch der Fürsorgeerziehung dient, sei als Fürsorgeerziehungsheim anzusehen, ist zumindest nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 556/81 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 556/81 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Das Bezirksjugendamt Landstraße stellte unter Zustimmung des Amtes der Wiener Landesregierung als Fürsorgeerziehungsbehörde hinsichtlich der am 15. November 1947 geborenen mj. Gertrud K. den Antrag, 1. auf Übernahme des Vormundschaftsaktes GZ. ... des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien durch den Jugendgerichtshof Wien gemäß § 22 (1) Z. 2 lit. a JGG. 1961, 2. auf Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung wegen Gefahr im Verzug gemäß § 31 JWG., 3. auf Anordnung der Fürsorgeerzie... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 15. Februar 1960 ordnete der Erstrichter in Ansehung der am 19. März 1945 geborenen Dorothea N. gemäß § 31 JWG. die vorläufige Fürsorgeerziehung an. Hinsichtlich der mj. Dorothea N. war glaubhaft gemacht worden, daß sie die Schule schwänzte, sich mit Buben herumtrieb, durch ihr Verhalten einen äußerst verderblichen Einfluß auf ihre Mitschülerinnen ausübte, verlogen war und durch ihr großes Geltungsbedürfnis sowie das Bestreben, überall den Ton anzugeben, eine Gefahr f... mehr lesen...
Norm: JWG §29 Abs1JWG §34 Abs1 Z4
Rechtssatz: Das Gericht hat die Richtigkeit des Vorbringens der Landesregierung zur
Begründung: eines Antrages auf Fürsorgeerziehung zu prüfen. Entscheidungstexte 6 Ob 386/60 Entscheidungstext OGH 13.10.1960 6 Ob 386/60 Veröff: SZ 33/110 6 Ob 90/63 Entscheidungstext OGH 27.03.1963 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: JWG §29 Abs1JWG §29 Abs2JWG §30 Abs1
Rechtssatz: Wenn bei einer vor dem achtzehnten Lebensjahr angeordneten, mit dem vollendeten neunzehnten Lebensjahr beendeten Fürsorgeerziehung die Verwahrlosung des Minderjährigen noch nicht gänzlich beseitigt ist und Aussicht auf Erfolg der Fürsorgeerziehung besteht, kann ausnahmsweise eine neuerliche Fürsorgeerziehung angeordnet werden, die spätestens mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Minderjäh... mehr lesen...
Auf Antrag des Jugendamtes L. wurde der damals 16 Jahre alte mj. Otto M. mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. Jänner 1957 gemäß § 31 Abs. 1 JWG. wegen Gefahr im Verzuge der vorläufigen Fürsorgeerziehung überwiesen, um ein Fortschreiten der sittlichen Verwahrlosung des Minderjährigen aufzuhalten. Der Minderjährige war am 7. Dezember 1956 in das Jugendfürsorgeheim L. aufgenommen worden. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 30. März 1957 wurde der damals 17jährige Minderjährige gemäß § ... mehr lesen...
Norm: JWG §26 Abs1JWG §29 Abs1
Rechtssatz: Wenn die gerichtliche Erziehungshilfe (die auch in der Weiterbelassung in einem Kinderheim bestehen kann) ausreicht, darf nicht die Fürsorgeerziehung angeordnet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 643/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 643/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...