Begründung: Michaela und Franziska entstammen der Ehe der Janja und des Duro D*****, die im Jahr 2003 einvernehmlich geschieden wurde. Die alleinige Obsorge über die beiden Minderjährigen kommt seither der Mutter zu, während einer der beiden mittlerweile erwachsenen Söhne beim Vater lebt. Seitens des Stadtjugendamts als örtlich zuständigem Jugendwohlfahrtsträger wurde Ende 2004 bei der Mutter eine therapeutisch ambulante Familienbetreuung (TAF) installiert. In den Jahren bis 2009 b... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung"; die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Druckerin der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche". Anfang April 1992 wurde an alle österreichische Haushalte eine Postwurfsendung gerichtet, deren erste Sendung folgendes Aussehen hatte: Auf den Seiten 2 und 3 der Ankündigung war ein Haus abgebildet, auf dessen Fensterflächen die "Traumeinrichtung" für Schlaf-, Wohn-, Kinder-/Jugendzimmer... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 21. Oktober 1986 gemäß § 55 a EheG geschieden. Mit dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleich einigten sich die Eltern auf die Obsorge durch die Mutter; der Vater verpflichtete sich zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 2.000,-- ab 1. Oktober 1986. Am 24. Februar 1991 starb die Mutter. Am 22. März 1991 übergab der Vater die Minderjährige seiner Schwester in Pflege und Erziehung, weil er außerstan... mehr lesen...
Norm: nöJWG §28 Abs1
Rechtssatz: § 28 Abs 1 nöJWG hält die Übernahme der vollen Erziehung durch nahe Verwandte der
Begründung: des Pflegeverhältnisses durch die Bezirksverwaltungsbehörde gleich; der Angehörige hat bei Übernahme des Minderjährigen in die volle Erziehung deshalb auch gegen den Jugendwohlfahrtsträger dieselben Ansprüche wie jene Pflegeeltern, mit denen dieser das Pflegeverhältnis erst begründet hat. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: JWG §28 Abs1UVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wurde ein Pflegeverhältnis mit der Bewilligung eines Pflegebeitrages an die Pflegeperson, die darauf einen gesetzlichen Anspruch hatte, auf die Grundlage des öffentlichen Jugendwohlfahrtsrechtes gestellt, dann ist dieses Pflegeverhältnis zumindest seit diesem Zeitpunkt als "Maßnahme der vollen Erziehung nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht" im Sinne des § 2 Abs 2 Z 2 UVG zu beurteilen oder ein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Zeitung "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N*****, die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist Verlegerin der "N*****" und des "K*****", die Viertbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Drittbeklagten. Auf der Titelseite der "N*****" vom 12. September 1991 war auf dem Titelbild ein - ca. ein Neuntel der Titelseite abdeckender, einem amtlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "D*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung". In der Ausgabe der "W*****-K*****" - einer Beilage zur "N***** Zeitung" - vom 17.8.1990 wurde die Veröffentlichung von "Kinder-Krimis" wie folgt angekündigt: "Ob Du ein wirklicher Meisterdetektiv bist, kannst Du gleich erproben. Thomas Br*****, TV-Liebling und Kinderbuchautor, hat für Dich nämlich drei Kinder-Krimis geschrieb... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "P*****", welche auch in Österreich vertrieben wird. Die Seiten 34 und 35 der Ausgabe Nr. 10/1990 dieser Zeitschrift enthielten eine zweiseitige Werbung für Braun Linear Rasierapparate der Typen 276 universal und 245. In der rechten unteren Ecke der Seite 35 befand sich ein zum Ausschneiden bestimmter, mit strichlierten Linien abgegrenzter Coupon, welcher auf schwarzem Grund unter der Überschrift "55 Braun ... mehr lesen...
Begründung: Die - schon vor der Einbringung der Klage als gefährdete Partei eingeschrittene - "DIE G*** W***-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" (im folgenden: "G*** W***"-KG) war Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "Die Ganze Woche", die in ganz Österreich erscheint. Im März 1990 ist das Unternehmen der KG gemäß § 142 HGB auf die "DIE G*** W***-Zeitschriftengesellschaft mbH" (im folgenden: Klägerin) übergegangen. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende... mehr lesen...