Entscheidungen zu § 13 Abs. 1 WG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-32 von 32

RS OGH 1987/1/27 5Ob19/86, 5Ob102/88, 5Ob398/97h, 5Ob294/98s, 5Ob323/98f, 5Ob91/00v, 5Ob267/03f, 8Ob

Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs2MRG §16 Abs1WGG §13 Abs1
Rechtssatz: Eine vom MRG vorgegebene Methode zur Ermittlung der Angemessenheit des Hauptmietzinses im Sinne der §§ 12 Abs 3 und 16 Abs 1 MRG, durch welche die Freiheit der Parteien, selbst zu bestimmen, welche Miete sie für das vermietete Objekt als äquivalente Gegenleistung ansehen (subjektive Äquivalenz), eine objektive Grenze finden soll, gibt es nicht. Eine analoge Anwendung der Met... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1987

TE OGH 1987/1/27 5Ob19/86

Begründung: Die beiden Antragsteller sind Miteigentümer des Hauses Kirchberg I/85. In diesem Hause befinden sich Geschäftsräumlichkeiten, die dem Betrieb der St. Georgs-Apotheke dienen, mit einer dazu gehörigen kleinen Wohnung; die gesamte Nutzfläche dieser beiden Objekte beträgt ca. 239,06 m 2 . Im Jahre 1958 haben die Antragsteller die Geschäftsräumlichkeiten und die Wohnung samt Nebenräumen (3 Kellerräume, Lager, Magisterzimmer) der Apothekerin Dr. Margit B*** vermietet. Bis zu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1987

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