Entscheidungen zu § 13 Abs. 1 ORF-G

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2009/2/24 4Ob223/08k

Entscheidungsgründe: Die Klägerin steht als privates Rundfunkunternehmen im Wettbewerb mit dem beklagten Österreichischen Rundfunk. Die Parteien streiten über die Frage, ob der Beklagte an einem bestimmten Tag im Programm von Radio Vorarlberg die höchstzulässige Werbedauer iSv § 13 Abs 6 ORF-G (sechs Minuten) überschritten hat. Das trifft zu, wenn ein gegen Entgelt gesendeter Spendenaufruf für die Priesterausbildung in der Dritten Welt („Missio-Spot") als „Hörfunkwerbesendung" im Si... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.2009

RS OGH 2009/2/24 4Ob223/08k

Norm: ORF-G §13 Abs1ORF-G §13 Abs5ORF-G §13 Abs6
Rechtssatz: Der Begriff der „Hörfunkwerbesendung" in § 13 Abs 6 ORF-G ist nicht auf „kommerzielle Werbung" iSv § 13 Abs 1 ORF-G beschränkt. Er erfasst insbesondere gegen Entgelt gesendete Spendenaufrufe zu wohltätigen Zwecken. Solche Spendenaufrufe sind keine „Beiträge im Dienste der Allgemeinheit" iSv § 13 Abs 5 ORF-G. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.2009

TE OGH 2008/6/10 4Ob56/08a

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Entscheidung | OGH | 10.06.2008

RS OGH 2008/6/10 4Ob56/08a

Norm: ORF-G §13 Abs1
Rechtssatz: Die ausdrückliche Empfehlung, eine bestimmte Aktie zu kaufen, in einer Sendung, deren Produktion von einem Aktienhändler (Bank) finanziell unterstützt wird - (auch) durch unentgeltliche Beistellung des Moderators -, erfüllt die Anforderungen an kommerzielle Werbung nach § 13 Abs 1 ORF-G. Entscheidungstexte 4 Ob 56/08a Entscheidungstext OGH 10.06.200... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.2008

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