Begründung: Der Kläger ist seit 1973 Leiter der Schischule Saalbach. Die Beklagten, welche sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zusammengeschlossen haben, sind Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur 'Betreuung von Reisenden bei der Ausübung des Wintersportes'. Sie werben für die Saison 1984/85 mit einem - zum Teil auch in englischer Sprache abgefaßten - Faltprospekt (Beilage 1), dessen erste Seite in der linken oberen Ecke den Vermerk trägt: 'schifahren leicht gemacht - sk... mehr lesen...