Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 RAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2008/4/28 2007/12/0086

Die Beschwerdeführerin absolvierte in der Zeit vom 1. November 1992 bis 31. Mai 1994 ihre Gerichtspraxis (ein Jahr und sieben Monate) und war vom 1. Juni 1994 bis 30. September 1996 Richteramtsanwärterin für den Sprengel des Oberlandesgerichtes L (zwei Jahre und vier Monate). In der Folge war sie vom 1. Oktober 1996 bis 30. Juni 1999 (zwei Jahre und neun Monate) als Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei Dr. M beschäftigt. Vom 1. Juli 1999 bis 28. Februar 2001 (ein Jahr und acht Monat... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2008

RS Vwgh 2008/4/28 2007/12/0086

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;GehG 1956 §12 Abs3 idF 2003/I/017;RAO 1868 §2 Abs2 idF 1992/176;RDG §10 Abs1 idF 1988/230;RDG §15 idF 1988/230;RDG §26 Abs1 idF 1991/362;RDG §26 Abs1 idF 1994/507;RDG §26 Abs3 idF 1991/362;RDG §9 Abs1 idF 1988/230;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2008

RS Vwgh 1992/9/23 92/01/0750

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7;RAO 1868 §2 Abs2 idF 1985/556 1990/474;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010750.X01 Im RIS seit 23.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/23 92/01/0750

Mit Antrag vom 25. Oktober 1991 begehrte der Beschwerdeführer die Feststellung, daß die von ihm zu absolvierende Praxiszeit, die eine Voraussetzung für eine Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte darstellt, fünf Jahre beträgt. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Beschluß wies die belangte Behörde den Antrag mit der Begründung: ab, auf den Beschwerdeführer komme die Übergangsbestimmung des Art. VI Abs. 3 des BG vom 12. Dezember 1985, BGBl. Nr. 556/1985 nicht zur ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/23 92/01/0749

Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 24. Oktober 1991 auf Feststellung, daß seine über neun Monate hinausgehende Gerichtspraxis als sonstige Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 RAO auf die gemäß § 1 Abs. 2 lit. d RAO nachzuweisende praktische Verwendung anzurechnen sei und daß die von ihm zu absolvierende Praxiszeit, die eine Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte darstelle, fünf Jahre betrage, ab. Der Verfass... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1992

RS Vwgh 1992/9/23 92/01/0749

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7;RAO 1868 §2 Abs2 idF 1985/556 1990/474;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Mit E 24.6.1992, G 19, 20/92, erkannte der VfGH, daß § 2 Abs 2 RAO idF BGBl 1990/474 verfassungswidrig war, was gem Art 140 Abs 7 B-VG dazu führt, daß diese Gesetzesstelle im Anlaßfall nicht mehr anzuwenden ist. Da d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/27 90/18/0035

Mit Schreiben vom 21. Dezember 1989 stellte der Beschwerdeführer zwei Anträge an den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für X: 1) Anrechnung der Zeit einer Gerichtspraxis von neun Monaten und der Zeit einer Praxis als Notariatskandidat im gesetzlich zulässigen Ausmaß von 15 Monaten auf die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche Zeit der praktischen Verwendung, 2) Bestätigung, daß für ihn unter Berücksichtigung der obigen Zeiten der praktischen Verwendung der bei einem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 90/18/0035

Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §2 Abs2;RAO 1868 §26 Abs2;RAO 1868 §28 Abs1 litb;RAPG 1985 Art6 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage nach der Dauer des von einem Rechtsanwaltsanwärter in der praktischen Verwendung bei einem Rechtsanwalt zu verbringenden Zeitraums gehört nicht zu den Materien des § 28 Abs 1 lit b RAO. Daher hat der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer als Ganzes über diese Frage zu entscheiden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

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