Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VAABGB §1425 VBDSt 1990 §1 G: RAO §10RAO §19a Abs1RAO §19a Abs3
Rechtssatz: Hat der Mandant gegen den Kostenanspruch des früheren Anwalts (iSd § 19 RAO) Einwendungen und gibt dies dem letzten Anwalt bekannt, so hat im Fall des § 19a Abs 3 RAO der letzte Anwalt die Pflicht zur gerichtlichen Hinterlegung nach § 1425 ABGB der auf den früherer Anwalt entfallenden Honoraranteile; Erlagsgegner sind in einem solchen Fall d... mehr lesen...
Über das Vermögen des Dr. Erich K wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Dezember 1978, der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der nunmehr beklagte Rechtsanwalt hat den in einer Rechtssache des Landesgerichtes Innsbruck beklagten Dr. Erich K rechtsfreundlich vertreten. Mit rechtskräftigem Urteil vom 11. Mai 1979 wurde in diesem Verfahren das Klagebegehren abgewiesen und die dortige klagende Partei X verpflichtet, Dr. Erich K zu Handen seines ... mehr lesen...