Auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides des Landeshauptmannes von Wien vom 27. September 1989 war dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vom 20. Juli 1988 bis 20. Jänner 1990 (ohne Einrechnung der Haftzeiten) entzogen gewesen. Mit Antrag vom 21. Dezember 1989 begehrte er die Wiederausfolgung des Führerscheins. In der Folge wurden ein verkehrspsychologischer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ein verkehrspsychologischer Befund, der zwar einige Bezeichnungen von Testverfahren nennt und diesen gewisse Schlußfolgerungen hinsichtlich der Persönlichkeitsstruktur des Beschwerdeführers zuordnet, aber nicht erkennen läßt, auf Grund welcher im Testverfahren erziel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2 idF 1988/455;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 4 Stammrechtssatz Das Hauptgewicht der Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung hat auf dem verkehrspsychologischen Befund zu liegen. Dem Sachverständigen ist es zwar nicht verwehrt, auc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 5 Stammrechtssatz Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - fe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 90/11/0153 5 Stammrechtssatz Bei der durch die spezifischen Methoden der Verkehrspsychologie zu ermittelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung kommt dem Umstand der häufigen Begehung von Alkoholdelikten - anders als bei der Beurteilung de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 15. Juni 1990 wurde (in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 22. August 1989) dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer "bis zur Wiedererlangung der geistigen und körperlichen Eignung" keine neue Lenkerberechtigung erteilt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 18. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gleichzeitig gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. verfügt, daß für die Dauer seiner körperlichen und geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2 idF 1988/455;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 4 Stammrechtssatz Das Hauptgewicht der Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung hat auf dem verkehrspsychologischen Befund zu liegen. Dem Sachverständigen ist es zwar nicht verwehrt, auc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Allein der Umstand, daß die visuelle Auffassungsleistung und Auffassungsgeschwindigkeit stark eingeschränkt ist, reicht aus, um das Vorliegen der nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu verneinen, kommt es doch in Ansehung der Frage, ob der Lenker in der Lage ist, Kfz sicher zu beherrschen, maßgebend auf die Beobachtun... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;
Rechtssatz: Bei der durch die spezifischen Methoden der Verkehrspsychologie zu ermittelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung kommt dem Umstand der häufigen Begehung von Alkoholdelikten - anders als bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit - nur Indizfunktion zu. Es können dadurch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 5 Stammrechtssatz Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - fe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25. Mai 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 16. November 1989 auf (Wieder-)Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B "wegen mangelnder geistiger und körperlicher Eignung" abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde hat die Annahm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;
Rechtssatz: Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - festzuhalten, welche Untersuchungsverfahren tatsächlich angewandt wurd... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ausf zum Begriff der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung und zu deren Abgrenzung von den Eignungsvoraussetzungen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der Verkehrszuverlässigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199011014... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Das Hauptgewicht der Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung hat auf dem verkehrspsychologischen Befund zu liegen. Dem Sachverständigen ist es zwar nicht verwehrt, auch (von sich aus) die Vorgeschichte und die bei der amtsärztlichen Untersuchung ge... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1987/362;KDV 1967 §31 Abs1 idF 1987/362;KDV 1967 §31a Abs2 idF 1987/362;
Rechtssatz: Der nunmehr in § 30 Abs 1 KDV idF BGBl 1987/362 enthaltene Begriff der "nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit" umfasst auch (s § 31 a Abs 2 KDV idF BGBl 1987/362) das Freisein von "kraftfahrspezifischen Störungen der Beobachtungs-, Reaktions- und Konzentrationsfäh... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a Abs2;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Bescheid leidet an einem Mangel, wenn ihm nicht zu entnehmen ist, wieso an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit des Lenkerberechtigungswerbers Zweifel bestanden haben, die eine Befunderstellung durch eine verkehrspsychologische Untersuchungsstelle und danach eine diesbezügliche ärztliche Beurteil... mehr lesen...