Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 KDV 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/4 90/11/0206

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 19. September 1990 wurde der (mit 12. September 1989 datierte und bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung am 13. September 1989 eingelangte) Antrag des Beschwerdeführers auf "Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheines" (gemeint seiner bis 11. Oktober 1989 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B) abgewiesen. Gegen diesen Bescheid ric... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.06.1991

RS Vwgh 1991/6/4 90/11/0206

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31 Abs2;
Rechtssatz: Ausf, daß im verkehrspsychologischen Befund zwar die Untersuchungsverfahren angegeben, aber die Ergebnisse entweder nur mit dem Ausdruck "erhöhte" oder "verminderte Werte" oder ohne Vergleich zu den Normwerten und ohne Angabe der Aussagekraft dargestellt wurden, weshalb die Schlußfolge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.06.1991

RS Vwgh 1987/4/24 86/11/0153

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31 Abs2 idF 1985/101;KFG 1967 §67 Abs2; Beachte Vorgeschichte:85/11/0249 E 14. Mai 1986;
Rechtssatz: Die Jahresfrist des § 67 Abs 2 KFG gilt auch dann, wenn die Beurteilung der geistigen Eignung einer Person zum Lenken von Kfz unter Bedachtnahme auf § 31 Abs 2 KDV 1967 (idF der 16. KDV-Novelle) zu erfolgen hat. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1987

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