B e g r ü n d u n g : Die verwitwete Erblasserin, Mutter eines Sohnes und der Rekurswerberin, hinterließ an Aktiven jedenfalls ein Guthaben bei der ***** *****, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Höhe von € 749,83 und ein Sparbuchguthaben bei der ***** Aktiengesellschaft in Höhe von € 3.511,41; an Passiven bestehen Forderungen der erbl Tochter für die von ihr übernommenen Kosten der Bestattung einschließlich der Grabgestaltung (insgesamt € 6.363,04) sowie des **... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs1KO §187 Abs1 Z3IO §46 Abs1IO §21
Rechtssatz: Raten für die Jahreskarte der Wiener Linien bis zur Konkurseröffnung sind Konkursforderungen und unterliegen der Prozesssperre, Raten nach Konkurseröffnung jedoch Masseforderungen, die gegen den Masseverwalter oder die Masse, vertreten durch den eigenverwaltenden Gemeinschuldner, zu richten sind. Entscheidungstexte 35 R 178/07x ... mehr lesen...