Norm: IO §3 Abs1EuInsVO 2015 Art6 Nr1
Rechtssatz: Die auch auf § 3 Abs 1 IO gestützte Unwirksamkeit einer nach Insolvenzeröffnung vorgenommenen Rechtshandlung begründet die internationale Zuständigkeit des Eröffnungsstaats iSv Art 6 Nr 1 EuInsVO für das auf diese Unwirksamkeit gegründete Rückforderungsbegehren. Entscheidungstexte 17 Ob 12/21w Entscheidungstext OGH 08.04.2022 17 Ob 12... mehr lesen...
Norm: IO §3 Abs1KO §3 Abs1
Rechtssatz: Unter Rechtshandlungen, die die Masse betreffen, sind nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern alle Handlungen, die rechtliche Wirkungen hervorbringen, zu verstehen. Die gesellschaftsrechtliche Rechnungslegungspflicht einer Kapitalgesellschaft ist massebezogen im Sinne des § 3 Abs 1 KO. Entscheidungstexte 6 Ob 25/01x Entscheidungstext OGH 29.03.2001 6... mehr lesen...