Entscheidungen zu § 8 BThPG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1953/9/22 4Ob166/53

Die Erst- und Drittklägerin waren, bevor sie mit Anstellungsvertrag in das Ballettkorps übernommen wurden, Ballettschülerinnen, die auch während dieser Zeit ständig zu Ballettaufführungen herangezogen wurden, wofür sie jeweils ein Taggeld erhielten. Der Streit zwischen den Parteien geht darum, ob diese Schulzeit in die für die Pensionsberechnung nach der Bundestheater-Pensionsverordnung (Fassung BGBl. 84/1926) maßgebende Zeit einzurechnen ist. Die erste Instanz hat diese Frage bejah... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.09.1953

RS OGH 1953/9/22 4Ob166/53

Norm: BThPG §8BThPG §44
Rechtssatz: Keine Anrechnung der Tätigkeit als Ballettschülerin vor der Übernahme in das Ballettkorps. Entscheidungstexte 4 Ob 166/53 Entscheidungstext OGH 22.09.1953 4 Ob 166/53 Veröff: SZ 26/232 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0053145 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1953

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