Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1984/11/13 10Os131/84

Norm: MedienG §6 Abs1MedienG §8 Abs1StPO §46 Abs1
Rechtssatz: Für die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs - auf Entschädigung wegen erlittener Kränkung (üble Nachrede, Verspottung oder Verleumdung) - nach § 6 Abs 1 MedG ist die Frist zur Erhebung einer Privatanklage nach § 46 Abs 1 StPO als solche ohne Belang; für die Annahme einer zusätzlichen (analogen) Geltung auch dieser (subjektiven) Frist ist bei der Antragstellung nach § 6 Abs 1 MedG (im Si... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1984

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