Entscheidungen zu § 39 Abs. 1 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2011/3/16 15Os15/11m (15Os16/11h, 15Os17/11f)

Gründe: In der Medienrechtssache der Antragstellerin Maria W***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG, AZ 24 Hv 38/07d des Landesgerichts Linz, stellte die Antragstellerin mit Beziehung auf Veröffentlichungen in der K***** Zeitung, Ausgabe Oberösterreich vom 14., 15. und 16. September 2006, einen (selbstständigen) Antrag auf Entschädigung nach §§ 6 Abs 1, 7 Abs 1, 7a Abs 1 und 7b Abs 1 MedienG sowie Anträge auf Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingelei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.2011

RS OGH 1989/4/18 4Ob539/89

Norm: MedienG §39 Abs1
Rechtssatz: Anläßlich der Schaffung der Regreßbestimmung des § 39 Abs 1 MedG hätte der Gesetzgeber einen Teilregreß bei geringerer Schuldform des Privatanklägers (Antragstellung aus leichter oder grober Fahrlässigkeit) zweifellos geregelt, wenn er eine solche Rechtsfolge neben dem Vollregreß hätte einführen wollen. Es ist daher e contrario zu schließen, daß der Gesetzgeber für andere Fälle keinen medienrechtlichen Ersatza... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1989

RS OGH 1989/4/18 4Ob539/89

Norm: MedienG §39 Abs1
Rechtssatz: Beim Entschädigungsanspruch wegen ungerechtfertigter Beschlagnahme handelt es sich um eine Sonderform der Amtshaftung, die von einem Organverschulden unabhängig ist. Entscheidungstexte 4 Ob 539/89 Entscheidungstext OGH 18.04.1989 4 Ob 539/89 Veröff: SZ 62/66 = JBl 1990,44 = ÖBl 1990,278 European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1989

RS OGH 1989/4/18 4Ob539/89, 1Ob504/92, 8Ob1629/95, 1Ob2011/96h

Norm: ABGB §896EO §394MedienG §39 Abs1
Rechtssatz: Daß die Haftung der einzelnen Haftpflichtigen auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen (§ 39 Abs 1 MedG; § 394 EO) beruht, steht der Annahme ihrer Solidarhaftung nicht entgegen; es handelt sich vielmehr um den Fall einer sogenannten "unechten Gesamtschuld", auf den, da das Gesetz nicht unterscheidet, die Regeln der §§ 888 ff ABGB auch unabhängig davon zur Anwendung kommen, ob die
Begründung: der... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1989

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