Bei einer von der Baubehörde in Anwesenheit eines Amtssachverständigen des Bezirksbauamtes am 18. Juni 1991 durchgeführten Besichtigung an Ort und Stelle wurden nachstehende Feststellungen getroffen: Zwischen den Wohnhäusern Passauer Straße 129a (Wohnhaus des Beschwerdeführers) und Passauer Straße 236 wurde auf der Parzelle 45/3, KG Schärding-Vorstadt, eine Holzriegelwand mit einer Länge von 6,50 m und einer Höhe von 5 m errichtet. Die senkrecht tragenden Konstruktionsteile wurden in ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
Norm: BauO OÖ 1976 §61 Abs1;BauRallg;BauV OÖ 1985 §95 Abs1 litc;BauV OÖ 1985 §95 Abs2;BauV OÖ 1985 §95 Abs5;
Rechtssatz: Es ist bei Erlassung eines Bese... mehr lesen...