Entscheidungen zu § 19 Abs. 4 BauV

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 1996/09/24 30.15-44/96

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber in seiner Funktion als zum Tatzeitpunkt handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma E. Stahlbearbeitungs- und HandelsgesmbH mit dem Sitz in G., L. 368, hinsichtlich der Baustelle E. G. einer Übertretung des § 19 Abs 4 BASchVO sowie des § 36 Abs 6 AAV für schuldig befunden und wurden über ihn wegen dieser Verwaltungsübertretungen Geldstrafen von S 6.000,-- bzw. S 3.000,-- verhängt. In seiner dagegen rechtzeitig eingebrachten B... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.09.1996

RS UVS Steiermark 1996/09/24 30.15-44/96

Rechtssatz: Normadressat der Bestimmungen des § 19 Abs 4 BauV bzw. § 36 Abs 6 AAV (erforderliche Wehren) ist nicht der Errichter des Gerüstes, sondern der Arbeitgeber der auf dem Gerüst tätigen Arbeitnehmer (ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, VwGH 15.4.1991, 90/19/0501 u. a.). Daher bleibt der Arbeitgeber für diese Mängel auch bei zivilrechtlichen Vereinbarungen, aus denen allenfalls Schadenersatzansprüche resultieren können, verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Der Rech... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.09.1996

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