Die Mitbeteiligte suchte am 13. Juli 1990 um die Baubewilligung für die Errichtung eines Bürogebäudes mit Lagerhalle auf dem Grundstück Nr. 1099/26, KG Y an. In diesem Gebiet herrschte damals aufgrund der Verordnung des Gemeinderates vom 22. Mai 1990 die Bausperre Nr. 672. Diese Verordnung lautet auszugsweise: " § 1 Gemäß § 58 Abs. 1 der Oö Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976 i. d.g.F., wird für das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet eine zeitlich befristete Bausperre verhäng... mehr lesen...
Index: L70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
Norm: BauV OÖ 1985 §16 Abs2;
Rechtssatz: Soweit der Gesetzgeber im § 16 Abs 2 OÖ BauV 1985 "harte Deckung" forderte, kann damit nur die eigentliche Dachhautkonstruktion, aber nicht eine darüberliegende Schicht gemeint sein. ... mehr lesen...