Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...
Norm: DSG §18 Abs1DSG 2000 §4 Z14DSG 2000 §8 Abs1 Z2DSGVO Art4 Z11DSGVO Art6 Abs1 litaKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Zustimmungserklärung muss zu übermittelnde Datenarten, deren Empfänger und den Übermittlungszweck abschließend bezeichnen; mit einer solchen Klausel muss der Betroffene nicht im "Kleingedruckten" rechnen. Entscheidungstexte 7 Ob 170/98w Entscheidungstext OGH 27.01.1999 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in zahlreichen Verbrauchermärkten in ganz Österreich den Einzelhandel mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs. 1996 wurde von ihr das Kundenprogramm "Friends of M*****" ins Leben gerufen. In einem der Entscheidung im Anhang angeschlossenen Folder informiert die Beklagte ihre Kunden über dieses Kundenprogramm, auf der Rückseite dieses Folders sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Diese lauten ausz... mehr lesen...
Norm: DSG §18 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Übermittlung von Daten gehört dann zum berechtigten Zweck eines Rechtsträgers, wenn der von der Rechtsordnung - durch die Erteilung einer Gewerbeberechtigung, durch die Nichtuntersagung von Vereinsstatuten oder ähnlichem - anerkannte Tätigkeitszweck des Übermittlers entweder direkt in der Weitergabe von Daten der betreffenden Art besteht, wie etwa der eines Adressenverlages oder der eines statutengemäß mit ... mehr lesen...