Norm: BDG §161 Abs3VBG §40 Abs2
Rechtssatz: § 161 Abs 3 BDG normiert nicht das einzige Ernennungserfordernis (Anstellungserfordernis) für Religionslehrer an öffentlichen Schulen. Neben diesem allgemeinen Erfordernis haben vielmehr Religionslehrer und Lehrer für Religionspädagogik auch noch die bei den einzelnen Verwendungsgruppen der Anlage I zum BDG 1979 angeführten - und gemäß § 40 Abs 2 VBG auch für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §879 CIIdVBG §3VBG §36VBG §40 Abs2
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wenn bei Personen, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Einreihung in bestimmte Entlohnungsgruppen nicht erfüllen und daher nur auf Grund eines für Ausnahmefälle vorgesehenen Sondervertrages nach § 36 VBG angestellt werden, der Vertragsinhalt in einer Weise festgelegt wird, durch die den Dienstnehmer ein Anreiz ge... mehr lesen...