Begründung: Die seit 1990 bei der beklagten Stadtgemeinde beschäftigte Klägerin erhielt neben ihrem Monatsgehalt entsprechend einem Gemeindevorstandsbeschluss vom 1. 7. 1992 eine EDV-Zulage in der Höhe von 1.100 ATS pro Monat fünfzehn Mal jährlich. Einen Gemeinderatsbeschluss gibt es nicht. Mit Gemeindevorstandsbeschluss vom 13. 2. 1995 wurde ihr eine unbefristete EDV-Zulage zuerkannt. Diese wurde mit Gemeindevorstandsbeschluss vom 20. 3. 2001 auf 2.000 ATS erhöht. Zuletzt erhielt d... mehr lesen...
Norm: BundesmuseenG §10 Abs5BundesmuseenG 2002 §10 Abs5KollV für das Kunsthistorische MuseumVBG §24VBG §36VBG §78aVBG §89
Rechtssatz: §10 Abs5 Bundesmuseen-Gesetz in seiner Stammfassung ist nicht als Verweis auf das VBG, sondern als Rechtswahrungsklausel (statisch) zu verstehen, sodass sich die betroffenen Vertragsbedienstetenauf spätere Änderungen des VBG nicht berufen können; andererseits ist daraus aber zu schließen, dass sich die ehemaligen... mehr lesen...
Norm: ABGB §867UOG §2 Abs2VBG §36
Rechtssatz: Ist auf das Arbeitsverhältnis des Vertragsbediensteten zur Universitätsklinik, die eine Zulage zu den nach dem VBG zustehenden Bezügen gewährt, das VBG anzuwenden, ist die Vereinbarung über diese Zulage für die mit den Bezügen nach dem VBG abgegoltene Leistung nichtig. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen von einem Dritten gewährten Zuschuss für die nach dem VBG geschuldeten und abgegol... mehr lesen...
Norm: VBG §36
Rechtssatz: Bei Sonderverträgen ist nicht nur der ausdrückliche Abschluss und die Bezeichnung als Sondervertrag Voraussetzung, sondern ist auch die Schriftlichkeit ("Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen") indiziert. Entscheidungstexte 9 ObA 252/00z Entscheidungstext OGH 07.06.2001 9 ObA 252/00z 8 ObA 60/07t ... mehr lesen...
Norm: VBG §36
Rechtssatz: Nur wenn der Individualsondervertrag gegen zwingende Normen verstößt, darf der Arbeitgeber durch Weisungen eingreifen, um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen. Das Weisungsrecht findet seine Grenze dort, wo der Vertrag beginnt. Entscheidungstexte 9 ObA 252/00z Entscheidungstext OGH 07.06.2001 9 ObA 252/00z ... mehr lesen...
Norm: Krnt LVBG §8VBG §36
Rechtssatz: Für einen Vertragsbediensteten des Landes Kärnten, mit dem die Anwendung des VBG 1948 als lex contractus vereinbart wurde, gilt dessen Bestimmungen über das qualifizierte Zustimmungserfordernis zu Sonderverträgen (§ 36 Abs 1) nicht, da diese allein auf Vertragsbedienstete des Bundes abstellen. Auch § 8 Ktn LVBG sieht ein dem § 36 VBG 1948 entsprechendes Zustimmungserfordernis nicht vor. Es können daher Sond... mehr lesen...
Norm: ABGB §867VBG §36
Rechtssatz: Die Schutzfunktion dieser Bestimmung zugunsten des Dienstgebers liegt darin, dass eine nachgeordnete Dienststelle allein einen Sondervertrag nicht eingehen kann; auch ein Bundesminister könnte das nicht und der Bundeskanzler kann einen Sondervertrag ebenfalls nur mit Genehmigung des Bundesministers für Finanzen wirksam abschließen (Stifter, ZAS 1978, 21). Fehlt die erforderliche Genehmigung des Vertrages durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Wirkung ab 1.Oktober 1972 wurde der Kläger als Angestellter der Marktgemeinde ***** auf einem Dienstposten des technischen Fachdienstes auf unbestimmte Zeit beschäftigt. Zuvor arbeitete der Kläger bei der V***** Siedlungsgenossenschaft. Auf seine Mitteilung, daß er - wegen Problemen mit seinem Vorgesetzten - ausscheiden wolle, hatte dieser Arbeitgeber 5 Monate vor dem Eintritt des Klägers bei der beklagten Partei mit der Kündigung des Klägers reagier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Rechtliche Beurteilung Die Regelung über die Abfertigung in § 35 VBG ist zwingendes Recht; sie kann grundsätzlich nicht abbedungen werden. § 36 VBG schafft wohl die Möglichkeit des Abgehens von den Bestimmungen des VBG, doch ist diese Regelung nach dem Gesetzeswortlaut und dem Motivenbericht nur auf jene Ausna... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller führt zur
Begründung: seines aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsantrages (und des Eventualantrages) aus, in seinen Organisationsbereich fielen sämtliche Bedienstete des Landes Steiermark, darunter auch die am Konservatorium des Landes Steiermark beschäftigten Musiklehrer. Ein Teil dieser Musiklehrer sei vom Antragsgegner in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen worden, mit anderen habe der Antragsgegner einen Dienstvertrag auf d... mehr lesen...