Norm: AngG §27 Z6 E6cVBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: "Ehrverletzungen" sind alle Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen und die soziale Wertschätzung des Betroffenen durch Geringschätzung, Vorwurf einer niedrigen Gesinnung, üble Nachrede, Verspottung oder Beschimpfung herabzusetzen und auf diese Weise das Ehrgefühl des Betroffenen zu verletzen. Es sind dies vor allem gegen die Ehre gerichtete strafbare Handlungen iS der §§ 111 ff StGB; aber a... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Ob Vertrauensunwürdigkeit gegeben ist, hängt davon ab, ob für den Dienstgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Belange durch den Vertragsbediensteten gefährdet sind. Maßgebend ist, ob das Verhalten des Vertragsbediensteten das Vertrauen des Dienstgebers so schwer erschüttert hat, dass diesem die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht m... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2VBG §34 Abs2VBO Wien §42 Abs2 Z1VBO Wien §42 Abs2 Z5VBO 1969 der Stadt WelsI-VBG §74 Abs2 lita
Rechtssatz: Während im Falle der Entlassung ein Sachverhalt verwirklicht sein muss, der seinem Gewichte nach die Weiterbeschäftigung des Vertragsbediensteten schlechthin unzumutbar erscheinen lässt, ist dies bei der Kündigung zwar nicht erforderlich, das inkriminierte Verhalten des Dienstnehmers muss jedoch "gröblich" die Dienstpflic... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2
Rechtssatz: Die sexuelle Belästigung einer Schwesternschülerin durch einen Stationsgehilfen ist ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigt. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 2217/96m Entscheidungstext OGH 16.10.1996 9 ObA 2217/96m 9 ObA 292/99b Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101VBG §34 Abs2 litd
Rechtssatz: Befand sich die Arbeitnehmerin bzw der sie beratende Betriebsratsvorsitzende bei einer Verstezung für voraussichtlich weniger als dreizehn Wochen in dem Rechtsirrtum, daß diese einer Zustimmung durch den Betriebsrat bedürfe, trägt die Folgen dieses Irrtums die Arbeitnehmerin. Eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers besteht nicht; die Weigerung, der Versetzung Folge zu leisten, berechtigt zur Entlas... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2
Rechtssatz: Das sämtlichen in § 34 Abs 2 VBG angeführten Entlassungstatbeständen gemeinsame Tatbestandsmerkmal eines dem Bediensteten vorwerfbaren Tatverhaltens ist auch dann gegeben, wenn die Tat selbst in einem Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangen wurde, die auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, dem Arbeitnehmer aber ein Verschulden an der Herbeiführung des Rauschzustandes anzulaste... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Versetzt sich ein Vertragsbediensteter durch einen Alkoholexzeß in den Zustand einer mittelstarken Berauschung, und führt die - zusammen mit einer bestehenden Depression - zum Doppelmord an den Eltern, wird dadurch das Vertrauen des Dienstgebers so weit erschüttert, daß ihm die Fortsetzung das Dienstverhältnisses auch nur für die Kündigungsfrist unzumutbar war (§ 48 ASGG). Entscheidungstex... mehr lesen...