Begründung: Die Betreibende beantragte wider die Verpflichtete, den zwischen ihnen ergangenen Schiedsspruch des ICC International Court of Arbitration (ICC) vom 8. Mai 2008, in der Fassung des Nachtrags vom 29. Juni 2008 zum Schiedsspruch vom 8. Mai 2008, GZ 14604/JB/JEM, und das Urteil der Cour d'Appel de Paris vom 10. September 2009, GZ 08/1157, für Österreich für vollstreckbar zu erklären; zugleich begehrte die Betreibende zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 254.... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete, ein deutscher Staatsbürger, wurde mit dem laut Bestätigung des Obergerichts O***** vom 14. Juli 2008 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kantonsgerichts O***** vom 28. April 2008, Z 07/007/dz, als Vater der am 19. April 2006 geborenen C*****, der nunmehr betreibenden Partei, festgestellt und dazu verpflichtet, dieser ab 19. April 2006 monatlich im Vorhinein (mit 5 % seit Verfall verzinsliche) Unterhaltsbeiträge von 700 SFR zuzüglich allfälliger Kinde... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte in Punkt 1 seines Beschlusses einen Schiedsspruch des Internationalen kommerziellen Schiedsgerichts bei der Handels- und Industriekammer der Ukraine vom 23. Juni 2008 über 24.000 EUR an Kapital, 2.088 EUR an Konventionalstrafe und 2.335,89 EUR an Kosten für Österreich für vollstreckbar. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Antragsgegner und Verpflichteten des anhängigen Exekutionsverfahrens (in der Folge immer: Verpflichteter) erhobenen Rekurs n... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 84 Abs 2 Z 2 EO hat der Antragsgegner im Rekurs gegen eine Vollstreckbarerklärung - bei sonstigem Ausschluss - alle nicht aktenkundigen Versagungsgründe gleichzeitig geltend zu machen. Die damit normierte Eventualmaxime führt im Fall einer aufhebenden Entscheidung des Rekursgerichts auch zum Ausschluss neuer Versagungsgründe im zweiten Rechtsgang, soweit sie der Antragsgegner bereits im ersten Rechtsgang... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 84 Abs 2 Z 2 EO hat der Antragsgegner im Rekurs gegen eine Vollstreckbarerklärung - bei sonstigem Ausschluss - alle nicht aktenkundigen Versagungsgründe gleichzeitig geltend zu machen. Die damit normierte Eventualmaxime führt im Fall einer aufhebenden Entscheidung des Rekursgerichts auch zum Ausschluss neuer Versagungsgründe im zweiten Rechtsgang, soweit sie der Antragsgegner bereits im ersten Rechtsgang... mehr lesen...
Norm: EO §35 AaEO §35 KEO idF EO-Nov 2000 §84 Abs2 Z2EuGVÜ Art27EuGVÜ Art28EuGVÜ Art36LGVÜ Art27LGVÜ Art28LGVÜ Art36
Rechtssatz: Der Antragsgegner kann Oppositionsgründe, die nicht zugleich (auch) konventionskonforme Versagungsgründe sind, nicht mit Rekurs gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels, sondern nur mit Oppositionsklage geltend machen. (Hier: Zahlung nach Ergehen des Titels.) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Neuerungserlaubnis des § 84 Abs 2 Z 2 EO gilt nur für Rekurse an die zweite Instanz und nicht für Revisionsrekurse an die dritte Instanz. Entscheidungstexte 3 Ob 31/02h Entscheidungstext OGH 18.07.2002 3 Ob 31/02h 3 Ob 295/02g Entscheidungstext OGH 18.12.2002 3 Ob 295/02g Auch ... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §83 AfEO idF EO-NOv 2000 §84 Abs2 Z2EuGVÜ Art2EuGVÜ Art16EuGVÜ Art31EuGVÜ Art36Art 36 LGVÜ
Rechtssatz: Im Vollstreckbarerklärungsverfahren können vor dem Gericht des Vollstreckungsstaats
Gründe: , auf Grund derer der Unterhaltsanspruch nachträglich erloschen sein oder sich vermindert haben soll, nicht mit dem Rechtsbehelf des Art 36 EuGVÜ geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Neuerungserlaubnis des § 84 Abs 2 Z 2 EO gilt nur für Rekurse an die zweite Instanz und nicht für Revisionsrekurse an die dritte Instanz. Entscheidungstexte 3 Ob 31/02h Entscheidungstext OGH 18.07.2002 3 Ob 31/02h 3 Ob 295/02g Entscheidungstext OGH 18.12.2002 3 Ob 295/02g Auch ... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2EO §84 Abs3UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV
Rechtssatz: Es ist zwischen der internationalen Zuständigkeit für eine Klage auf Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs und der für die Geltendmachung von Gründen für die Versagung der Vollstreckbarerklärung für Österreich in Ansehung eines solchen Exekutionstitels zu unterscheiden. Allfällige Versagungsgründe können vor den ös... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2EO §84 Abs3UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV
Rechtssatz: Es ist zwischen der internationalen Zuständigkeit für eine Klage auf Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs und der für die Geltendmachung von Gründen für die Versagung der Vollstreckbarerklärung für Österreich in Ansehung eines solchen Exekutionstitels zu unterscheiden. Allfällige Versagungsgründe können vor den ös... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2
Rechtssatz: Für die Verhandlung und Entscheidung über den Widerspruch ist stets das Gericht zuständig, das in erster Instanz entschieden hat; dies gilt auch dann, wenn der ausländische Exekutionstitel nach einem Rekurs (oder allenfalls sogar Revisionsrekurs) des Antragstellers erst von einer höheren Instanz für vollstreckbar erklärt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 81/99d ... mehr lesen...
Norm: EO nF §84 Abs2EO nF §84 Abs3ZPO §223 Abs2ZPO §224ZPO §225 Abs1
Rechtssatz: Beim Widerspruchsverfahren handelt es sich von allen Anfang an um ein Erkenntnisverfahren und nicht um ein Exekutionsverfahren nach § 223 Abs 2 EO. Widerspruchsverfahren sind keine Ferialsachen. § 225 Abs 1 ZPO ist auf die Frist des § 84 Abs 2 EO zur Erhebung des Widerspruches anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...