Norm: EO §79Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art14 Abs1
Rechtssatz: Von österreichischen Gerichten erlassene einstweilige Verfügungen können mit Ausnahme der im Art 14 Abs 2 genannten, in der Bundesrepublik Deutschland wohl nicht vollstreckt werden, daß sie gegen Personen mit einem Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland schlechthin nicht erlassen werden dürfen, ist dem Vertrag aber nicht zu entnehmen. Ent... mehr lesen...
Die betreibenden Parteien beantragten auf Grund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteiles des Obersten Gerichtshofes Kroatiens vom 31. Juli 1974 zur Hereinbringung der ihnen mit diesem Urteil zuerkannten Forderungen von zusammen 37.000 Dinar samt Anhang Fahrnisexekution gegen die Verpflichteten. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, daß es sich beim gegenständlichen Exekutionstitel um Schadenersatzforderungen der Kläger wegen eines Zusammenstoßes von zwei Go... mehr lesen...
Norm: EO §79
Rechtssatz: Fehlt es an der gem § 79 EO erforderlichen Verbürgung der Gegenseitigkeit, so rechtfertigt sebst der etwaige Nachweis, daß österrische Exekutionstitel in anderen Staat vollstreckt werden, nicht eine Exekutionsbewilligung im Inland. Entscheidungstexte 3 Ob 12/76 Entscheidungstext OGH 25.02.1976 3 Ob 12/76 EvBl 1976/197 S 401 = SZ 49/29 ... mehr lesen...
Norm: EO §79EO §83Vollstreckungsvertrag Österreich-Großbritannien Art3
Rechtssatz: Ein im Rekursverfahren geltend gemachter Versagungsgrund gem Art III muß sich aus der Aktenlage ergeben; insoweit ist er von Amts wegen zu prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 219/75 Entscheidungstext OGH 30.09.1975 3 Ob 219/75 Schlagworte Internationale Abko... mehr lesen...
Norm: EO §79 ff
Rechtssatz: In der EO ist ein Delibationsverfahren weder vorgesehen noch zugelassen. Auf Grund eines ausländischen Titels kann unmittelbar Exekution beantragt werden. Die Frage der Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Exekutionstitels im Inland ist dann als Vorfrage bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn in Staatsverträgen von einer Vollstreckbarerklärung gesprochen w... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte am 22. August 1974, ihr auf Grund der vollstreckbaren Notariatsurkunde des Notars Dr. Georg S in D (BRD) vom 9. August 1974, Urkundenrolle Nr. 180/1974, zur Hereinbringung der darin angeführten vollstreckbaren Forderung von 583.178.44 DM samt Anhang die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen die Sparkasse der Stadt K zustehenden Forderung aus dem Girokonto Nr. 0008001752 zu bewilligen. Das nur als Exekutionsbewilligung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §22EO §79
Rechtssatz: Kein Vollstreckungsabkommen sieht eine Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Entscheidungen über inländisches unbewegliches Nachlaßvermögen vor (Köhler, Schriftenreihe für Internationales Recht, Band 1, Nachlaß-Vormunschaft-Unterhalt 2.Aufl S 14), sodaß eine derartige Entscheidung für Österreich wirkungslos wäre (Walker IPR 979). Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: EO §79dZPO §798Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art13 Abs1
Rechtssatz: Auf Grund einer von einem (bundes-)deutschen Notar abgegebenen Verpflichtungserklärung (NotAkt) kann die Exekution vor Ablauf der Wartefrist des § 798 dZPO bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 232/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 232/74 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §79
Rechtssatz: Die Einrede der Verjährung kann die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels nicht verhindern, weil dieser Einwand nach den Bestimmungen des österreichischen Exekutionsrechtes - verfahrensrechtlich sind die österreichischen Bestimmungen maßgebend - nur mit Klage gemäß § 35 EO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 130/74 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §79 ffEO §83 Abs1ZPO §190 D15Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Eine nach § 35 EO zu beurteilende Behauptung zählt nicht zu den in den §§ 79 bis 81 EO angeführten (hier übrigens durch Art 2 ff BGBl 1960/105 geregelten) Widerspruchsgründen, die Anhängigkeit eines dem Oppositionsstreit gemäß § 35 EO gleichartigen Prozesses bildet also keinen Unterbrechungsgrund dem § 190 ZPO. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §79ABGB §37 A
Rechtssatz: Die Auslegung eines ausländischen Exekutionstitels richtet sich nach dem für den zuerkannten Anspruch geltenden Recht. Entscheidungstexte 3 Ob 101/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 3 Ob 101/72 RZ 1973/34 S 33 = EvBl 1973/80 S 184 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: EO §79Vollstreckungsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz Art1Vollstreckungsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz Art10
Rechtssatz: Zur Durchsetzung der Abnahme eines Minderjährigen auf Grund eines Schweizer Titels in Österreich. Über den Antrag auf Vollziehung hat das für den Wohnsitz des Verpflichteten zuständige Bezirksgericht zu entscheiden (EvBl 1957/267 S 309). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §79ZPO §577Genfer Protokoll über die SchiedsklauselnGenfer Abkommen über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Rechtssatz: Ein Schiedsspruch, der auf Grund einer Vereinbarung zwischen einem österreichischen und einem britischen Unternehmen von einem englischen Schiesgericht gefällt werden soll, ist auch in Österreich vollstreckbar. Entscheidungstexte 4 Ob 331/69 Entsc... mehr lesen...
Die Ehe der Kindeseltern ist seit 1956 geschieden. Der Kindesvater ist französischer Staatsbürger und wohnt in Frankreich, die Kindesmutter hat wieder die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt und wohnt mit den beiden ehelichen Kindern, der am 25. September 1948 geborenen Elionore Aicha und der am 9. Dezember 1952 geborenen Myrieme Stephanie die beide französische Staatsbürger sind, in Zirl in Tirol. Mit Urteil eines französischen Gerichtes vom 24. Februar 1960 wurde die Betreuun... mehr lesen...
Die erstbetreibende Gläubigerin beantragte zur Hereinbringung des Unterhaltsbetrages von 170 sfr monatlich für die Zeit vom 1. Juni 1961 bis zum 12. Juli 1962, nämlich von 2680 sfr samt 5% Zinsen seit 13. Juli 1963, die Bewilligung der Fahrnis- und Forderungsexekution. Das gleiche Begehren stellte der zweitbetreibende Gläubiger hinsichtlich seiner Unterhaltsforderung von 150 sfr monatlich für die Zeit vom 1. Juni 1961 bis zum 30. Juni 1963, d. s. 3750 sfr, abzüglich bezahlter 2244.40 ... mehr lesen...
Norm: EO §79Schw ZGB Art169 ffVollstreckungsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz Art1
Rechtssatz: Für Unterhaltsleistungen, die auf Grund des Art 169 ZGB im Eheschutzverfahren zugesprochen worden sind, kann in Österreich Exekution bewilligt werden, wenn die Verfügung nicht befristet und nicht bis zur Entscheidung des ordentlichen Richters erlassen wurde, sondern nicht beschränkt ist (Kein Widerspruch zu der zu Art 1 des Vollstreckungsver... mehr lesen...
Norm: EO §79EO §378 AEO §382 Z8 GIPRG §28Vollstreckungsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz Art1
Rechtssatz: Auf einstweilige Verfügungen ist der Vollstreckungsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz nicht anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 113/64 Entscheidungstext OGH 14.10.1964 3 Ob 113/64 RZ 1964,222 = JBl 1965,153 = EvBl 1965/94 S 129 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §36 AdEO §79EO §81EO §83 Abs1
Rechtssatz: Hat jemand gegen die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels keinen Widerspruch erhoben, so kann er die Exekution nicht mit der Behauptung bekämpfen, die dem Exekutionsantrag und dem Bewilligungsbeschluß zugrunde liegende ausländische Urkunde stelle keinen Exekutionstitel dar (so schon ZBl 1932/61). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §79Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Die unmittelbare Zustellung der Klage mittels internationalen Rückscheins ist unzulässig. Entscheidend ist nach Art 2 Z 2 lit a und Art 7 Abs 2 des Deutsch-Österreichischen Vollstreckungsvertrages, ob die Zustellung der Klage ordnungsgemäß war. War dies nicht der Fall, dann kann dieser Mangel nicht mehr durch die ordnungsgemäße Zustellung des Versäumungsurteiles behoben werden.... mehr lesen...
Norm: EO §79EO §83 Abs1Genfer Abk betr die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art4 Abs1 Z3
Rechtssatz: Hat das Schiedsgericht in schlüssiger Weise das Vorliegen eines Schiedsvertrages festgestellt, so bedarf es für die Bewilligung der Exekution keines weiteren Nachweises des Bestehens eines solchen. Der Verpflichtete kann nur im Wege des Widerspruches bestreiten. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §79Genfer Protokoll über die SchiedsklauselnGenfer Abk betr die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Rechtssatz: Bei Vollstreckung von Schiedssprüchen ist die Gegenseitigkeit mit den Niederlanden verbürgt. Zur Frage, welche Urkunden vorzulegen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 406/60 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 3 Ob 406/60 EvBl 1961/125 S 187 = ZfRV 1966,242 ... mehr lesen...
Norm: EO §794.DVEheG §18
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen den österreichischen ordre public liegt nur dann vor, wenn die Zugrundelegung des an sich anzuwendenden ausländischen Rechtes das einheimische Rechtsgefühl in untragbarer Weise verletzt, wenn der Unterschied zwischen den staatspolitischen und sozialen Anschauungen, auf denen das fremde und das konkurrierende österreichische Recht beruhen, so erheblich ist, daß die Anwendung des ausländische... mehr lesen...
Norm: EO §79
Rechtssatz: Ein vor einem ausländischen Gericht abgeschlossener Vergleich, der von einem inländischen Gericht pflegschaftsbehördlich genehmigt worden ist, wird dadurch nicht zu einem inländischen Exekutionstitel. Entscheidungstexte 3 Ob 306/59 Entscheidungstext OGH 29.07.1959 3 Ob 306/59 EvBl 1959/329 S 575 European Ca... mehr lesen...
Norm: EO §79
Rechtssatz: Ein Zahlungsverbot oder ein Drittverbot kann an einen ausländischen Drittschuldner im Ausland mangels gegenteiliger Bestimmungen in Staatsverträgen nicht erlassen werden. Wird die Erlassung eines Drittverbotes an einen ausländischen Drittschuldner mit seinem Sitz in der Schweiz begehrt und soll es Verfügungen des ausländischen Drittschuldners im Ausland verhindern, so kann ein solches Verbot nicht erlassen werden, zumal... mehr lesen...
Das Landgericht Bonn bestimmte die von der Beklagten dem Kläger in einem Rechtsstreit zu erstattenden Kosten mit DM 433.96. Diesen Betrag zuzüglich weiterer Zwangsvollstreckungs- und Gerichtsgebühren im Betrag von DM 8.02 begehrt der Kläger im Klageweg mit der Begründung: , daß diese Beträge in Österreich im Exekutionsweg gemäß § 79 EO. mangels verbürgter Gegenseitigkeit nicht eingetrieben werden könnten. Das Erstgericht wies die Klage mit der
Begründung: ab, daß der Kläger mit der Kla... mehr lesen...
Norm: EO §79 ffZPO §226 IIIAZPO §411
Rechtssatz: Ein im Inland nicht vollstreckbares ausländisches Urteil kann auch nicht die Grundlage für die urteilsmäßige Verpflichtung zur Erfüllung des im ausländischen Urteil zuerkannten, im Exekutionsweg nicht durchsetzbaren Anspruches bilden. Entscheidungstexte 5 Ob 212/59 Entscheidungstext OGH 06.05.1959 5 Ob 212/59 SZ 32/59 ... mehr lesen...
Norm: EO §79
Rechtssatz: Der Anspruch auf Bezahlung einer aus dem
Spruch: eines ausländischen Gerichtes abgeleiteten Kostenforderung im Inland kann - bei Nichtexequierbarkeit nach § 79 EO - wenn überhaupt, so nur im Klagewege durchgesetzt werden; der Rechtsweg ist daher zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 373/56 Entscheidungstext OGH 05.09.1956 3 Ob 373/56 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs1EO §79 ff
Rechtssatz: Zur formellen Gegenseitigkeit mit der Deutschen Bundesrepublik hinsichtliche Vollstreckung von deutschen Beschlüssen auf Abnahme mj Kinder in Österreich. Entscheidungstexte 3 Ob 217/57 Entscheidungstext OGH 08.05.1957 3 Ob 217/57 EvBl 1957/267 S 399 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ffEO §79
Rechtssatz: Die unrichtige Anwendung des interlokalen Rechtes des Urteilsstaates benimmt dem Urteil im Ausland nicht die bindende Wirkung. Entscheidungstexte 3 Ob 532/56 Entscheidungstext OGH 28.11.1956 3 Ob 532/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0002327 Dokum... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Zahlung des Betrages von 3283.39 DM samt Zinsen und Kosten. In der mündlichen Verhandlung vom 3. September 1955 hat die klagende Partei einen Zwischenantrag auf Feststellung gestellt, daß der Schiedsspruch des Arbitragegerichtes (Freundschaftl. Hamburger Arbitrage) vom 11. Februar 1955 in Sachen der Streitteile der klagenden Partei gegenüber rechtsunwirksam sei. Die beklagte Partei hat beantragt, festzustellen, daß der vorangeführte Sc... mehr lesen...