Entscheidungen zu § 64 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2007/6/28 3Ob53/07a

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Entscheidung | OGH | 28.06.2007

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 2003/4/24 3Ob96/03v

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Entscheidung | OGH | 24.04.2003

RS OGH 2003/4/24 3Ob96/03v, 3Ob53/07a

Norm: EO §64ZPO §519 Abs1 Z2 HZPO §521 Abs1ZPO §521a Abs2 Z2
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren beträgt die Frist für den Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss zweiter Instanz vierzehn Tage, auch wenn das Rekursverfahren zweiseitig ist, es sei denn, der Gesetzgeber hätte für die Vollziehung bestimmter Materien des Exekutionsrechts eine andere Anordnung getroffen. Entscheidungstexte 3 Ob 9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.2003

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