Norm: EO §55 Abs1EO §56EO §162 Abs1
Rechtssatz: Schriftliches Vorbringen einer zur Tagsatzung zur Feststellung der Versteigerungsbedingungen nicht erschienenen Partei ist zu berücksichtigen. Die Fiktion des § 56 EO tritt nicht ein. Entscheidungstexte 3 Ob 132/98b Entscheidungstext OGH 15.07.1998 3 Ob 132/98b European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: Dem Verpflichteten wurde mit einer einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes aufgetragen, ab sofort im geschäftlichen Verkehr bestimmte wettbewerbswidrige Ankündigungen zu unterlassen. Die einstweilige Verfügung wurde dem Verpflichteten am 4.6.1992 durch Übergabe an einen seiner Arbeitnehmer zugestellt. Das Erstgericht bewilligte auf Grund eines am 25.6.1992 eingelangten Antrags die Exekution zur Erwirkung eines der beiden in der einstweiligen Verfügung festgelegte... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs1EO §55 Abs1ZPO §87ZustG §7
Rechtssatz: Wird die Bewilligung der Exekution beim Titelgericht beantragt, so hat dieses das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt der Vollstreckbarkeit von Amts wegen zu prüfen. Daraus ergibt sich nicht nur die Pflicht zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Zustellung, die stets von Amts wegen vorzunehmen ist, sondern auch die Pflicht zur Prüfung der Frage, ob ein bei der Zustellung unterlaufen... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z6EO §55 Abs1EO §382bEO §399EO §402 Abs2 B
Rechtssatz: Gemäß § 402 Abs 2 EO sind die Einstellungsgründe des § 39 Abs 1 EO - darunter vor allem jener der Z 6 - auch im Provisorialverfahren anzuwenden; sie können daher die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen, weil § 399 EO die Aufhebungsgründe nicht taxativ aufzählt. Die Zurückziehung des Sicherungsantrages ist gemäß § 402 Abs 2, § 39 Abs 1 Z 6 EO ein weiterer ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Versäumungsurteils des Bezirksgerichts Salzburg vom 14. März 1984, 13 C 393/84, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Betriebskostenforderung von 45.962,70 S sA mit Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 28. März 1984 die Exekution zur Sicherstellung durch Zwangsverwaltung einiger Liegenschaftsanteile (Eigentumswohnungen) an EZ 3122, KG K*****, bewilligt. Der Exekutionsantrag war beim Titelgericht am 28. März 1984 eingelangt und die Exek... mehr lesen...
Norm: AO §20aEO §3 Abs2 IIIAEO §3 Abs2 IIIDEO §3 Abs2 IIIEEO §55 Abs1
Rechtssatz: Die betreibende Partei muß ihre Behauptung im Exekutionsantrag, die geltend gemachte Forderung unterliege gemäß § 20a AO nicht dem Ausgleich, bescheinigen. Auf ein nachträglich vorgelegtes Bescheinigungsmittel ist kein Bedacht zu nehmen. Erhebungen des Gerichtes vor der Entscheidung über den Exekutionsantrag sind unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §55 Abs1
Rechtssatz: Der Exekutionsordnung ist die Forderung fremd, daß der entscheidende Richter die Zeugen, auf deren Aussagen er seine tatsächlichen Feststellungen stützt, persönlich vernommen haben muß. Entscheidungstexte 7 Ob 12/56 Entscheidungstext OGH 18.01.1956 7 Ob 12/56 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...