Auf Antrag der betreibenden Partei bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 3.6.2009 die Forderungsexekution wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung einer Kapitalforderung von EUR 20.705,77 und Kosten von EUR 729,42 aus dem Wechselzahlungsauftrag des Handelsgerichts Wien vom 26.4.1988, 23 Cg 239/88, sowie zur Hereinbringung weiterer Kosten aus verschiedenen Exekutionsverfahren, nämlich von EUR 493,30 aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes Baden vom 14.11.1988, 40 E 9708/... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3EO §54d Abs1
Rechtssatz: Die Vorlage einer Fotokopie der Ausfertigung des Exekutionstitels ist ein verbesserungsfähiger Mangel. Anmerkung 0000027 Entscheidungstexte 2 R 354/97t Entscheidungstext LG Feldkirch 29.10.1997 2 R 354/97t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:0LG0929:1997:R... mehr lesen...