Entscheidungen zu § 47 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1951/10/31 3Ob623/51

Die verpflichtete Partei hatte sich mit Vergleich zur Herausgabe mehrerer Schlafzimmermöbel an die betreibende Partei verpflichtet. Die betreibende Partei hat auf Grund dieses Vergleiches die Exekution nach § 346 EO. durch Abnahme dieser Möbel und Ausfolgung an die betreibende Partei beantragt. Diese vom Exekutionsgericht bewilligte Exekution konnte nicht vollzogen werden, da die Gegenstände sich nicht in Verwahrung der verpflichteten Partei befanden. Die betreibende Partei hat daher ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.10.1951

RS OGH 1951/10/31 3Ob623/51

Norm: EO §47 Abs1
Rechtssatz: Wenn die in Exekution gezogenen Gegenstände beim Verpflichteten nicht vorgefunden wurden, hat der Verpflichtete den Offenbarungseid zu leisten, auch wenn er bereits angegeben hat, wo sich die Gegenstände befinden. Entscheidungstexte 3 Ob 623/51 Entscheidungstext OGH 31.10.1951 3 Ob 623/51 SZ 24/295 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.1951

RS OGH 1951/10/24 1Ob620/51

Norm: EO §47 Abs1
Rechtssatz: Auf Grund eines Exekutionstitels auf Herausgabe einer nicht näher spezifizierten Geschäftseinrichtung kann nicht die Leistung eines Offenbarungseides begehrt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 620/51 Entscheidungstext OGH 24.10.1951 1 Ob 620/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1951

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