Entscheidungen zu § 46 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2006/4/26 3Ob32/06m

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Entscheidung | OGH | 26.04.2006

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 2004/1/28 3Ob92/03f

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Entscheidung | OGH | 28.01.2004

RS OGH 2004/1/28 3Ob92/03f, 3Ob32/06m

Norm: AO §12aEO §42 C3EO §42 C4EO §46
Rechtssatz: § 12a AO verpflichtet einerseits, wenn bereits nach Ausgleichseröffnung eine Räumungsexekution vollzogen werden soll, direkt den Gerichtsvollzieher, mit dem Vollzug innezuhalten, sie somit vorläufig auszusetzen und schafft somit neben § 46 EO und § 34a MRG einen weiteren Innehaltungsgrund; dies freilich ausgehend vom Gesetzestext abweichend von § 46 EO nur auf Antrag der verpflichteten Partei. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.2004

TE OGH 1977/3/1 3Ob14/77

Die Fahrnisexekution wurde zunächst in den Geschäftsräumen der verpflichteten Partei in Vollzug gesetzt. Die Pfandung unterblieb jedoch mangels pfändbarer Gegenstände. Hierauf beantragte die betreibende Partei den neuerlichen Vollzug an einem anderen Ort. Laut Bericht des Vollstreckers behauptete der beim Vollzug an diesem Ort am 15. Juli 1976 anwesende Leiter der Rechtsabteilung der "Firma", daß die an dieser Vollzugsstelle befindliche Firma nicht die verpflichtete Partei sei. Es wur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.03.1977

RS OGH 1977/3/1 3Ob14/77

Norm: EO §37 CEO §46
Rechtssatz: Die "unter dem Zwange" der unmittelbar bevorstehenden Durchführung der Exekution vorgenommene Ausfolgung ("freiwillige Zahlung") des hereinzubringenden oder zu sichernden Forderungsbetrages ist der zwangsweisen Abnahme des Geldes gleichzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 14/77 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 3 Ob 14/77 RZ 1978/2 S 11 = SZ 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1977

RS OGH 1972/11/9 3Ob115/72

Norm: EO §16EO §200 Z3EO §46
Rechtssatz: Das Exekutionsverfahren hat, sofern nicht einer der im Gesetz erschöpfend angeführten Ausnahmefälle vorliegt, ohne Unterbrechung seinen Fortgang zu nehmen. Nur durch einen dem Gesetz entsprechenden Einstellungsantrag kann ein betreibender Gläubiger die Aufhebung der Exekution herbeiführen, nicht jedoch durch weniger weitgehende Erklärungen, etwa durch die Äußerung, mit der Absetzung des Verkaufstermins o... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1972

Entscheidungen 1-7 von 7

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