Norm: EO §42 A3
Rechtssatz: Aufschiebung einer Unterhaltsexekution wegen Klage nach §§ 35, 36 EO, die auf Gegenforderungen wegen widerrechtlicher Entfernung von Möbeln und wegen Behauptung mangelnder Fälligkeit der Unterhaltsforderung gestützt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 847/54 Entscheidungstext OGH 17.11.1954 1 Ob 847/54 European C... mehr lesen...
Norm: EO §42 I5EO §44 EEO §370 E
Rechtssatz: Keine Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung bei Exszindierungsklage des Sicherungseigentümers. Entscheidungstexte 1 Ob 580/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 1 Ob 580/54 EvBl 1954/396 S 591 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001818 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 BEO §353 Abs1 IIIEO §353 Abs1 VDEO §353 Abs1 VIB
Rechtssatz: Nach Aufschiebung der Exekution nach § 353 EO kann ein weiterer Exekutionsantrag zur Hereinbringung der vorschußweisen Kostenzahlung nicht bewilligt werden, weil dies ein weiterer Exekutionsschritt wäre, der eben nach der Aufschiebung nicht mehr wirksam gesetzt werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 407/54 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EO §42 A3EO §44 A2LPfG §1LPfG §6 Abs3
Rechtssatz: Bei der Aufschiebung einer Exekution auf Gehaltsbezüge zur Hereinbringung von Unterhaltsbeiträgen ist (im Gegensatz zur Fahrnisexekution) eine Gefährdung des Verpflichteten nachzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 51/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 1 Ob 51/54 3 Ob 136/69 E... mehr lesen...
Norm: EO §42 EEO §66
Rechtssatz: Eine vorläufige Hemmung des Exekutionsvollzuges (bis zur Entscheidung über den Aufschiebungsantrag) ist in der Exekutionsordnung nicht vorgesehen. Ein derartiger Beschluß ist daher nichts anderes als eine Weisung an das Vollstreckungsorgan, wie die zwangsweise Räumung durchzuführen ist. Gegen derartige Aufträge ist nach § 66 EO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht gestattet. Dies gilt auch, wenn die Anordnung vo... mehr lesen...
Norm: EO §42 EEO §44
Rechtssatz: Zur Absetzung des Versteigerungstermines durch den Richter ohne ausdrückliche Anordnung eines Exekutionsaufschubes. Entscheidungstexte 1 Ob 1053/52 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 1 Ob 1053/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0001733 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z12 IDEO §1 Z12 IIJEO §42 Z1EO §42 Z5SV-ÜG §89 Abs2
Rechtssatz: Wurde gerichtliche Exekution von einem Sozialversicherungsinstitut beantragt, dann richtet sich das weitere Verfahren ausschließlich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung. Daher hat auch nur das Gericht und nicht die Verwaltungsbehörde über Aufschiebungsanträge zu entscheiden. Eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde nach § 89 Abs 2 SV-ÜG ist nicht Voraussetzung f... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z12 IDEO §1 Z12 IIJEO §42 Z1EO §42 Z5SV-ÜG §89 Abs2
Rechtssatz: Wurde gerichtliche Exekution von einem Sozialversicherungsinstitut beantragt, dann richtet sich das weitere Verfahren ausschließlich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung. Daher hat auch nur das Gericht und nicht die Verwaltungsbehörde über Aufschiebungsanträge zu entscheiden. Eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde nach § 89 Abs 2 SV-ÜG ist nicht Voraussetzung f... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z12 IDEO §1 Z12 IIJEO §42 Z1EO §42 Z5SV-ÜG §89 Abs2
Rechtssatz: Wurde gerichtliche Exekution von einem Sozialversicherungsinstitut beantragt, dann richtet sich das weitere Verfahren ausschließlich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung. Daher hat auch nur das Gericht und nicht die Verwaltungsbehörde über Aufschiebungsanträge zu entscheiden. Eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde nach § 89 Abs 2 SV-ÜG ist nicht Voraussetzung f... mehr lesen...
Norm: EO §25EO §42
Rechtssatz: Nach der Zahlung des Verpflichteten zu Handen des Vollstreckers ist eine Aufschiebung der Exekution nicht mehr möglich, auch wenn der Geldbetrag noch nicht an den betreibenden Gläubiger ausgefolgt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 50/52 Entscheidungstext OGH 20.02.1952 3 Ob 50/52 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: EO §42 B
Rechtssatz: Die Aufschiebung einer noch nicht bewilligten Exekution (z. B. einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung) ist nicht möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 703/51 Entscheidungstext OGH 12.12.1951 3 Ob 703/51 3 Ob 245/13w Entscheidungstext OGH 22.01.2014 3 Ob 245/13w Beisatz: Der betreibende Gläubiger ist daher zwing... mehr lesen...
Der Spediteur B. hat beim Erstgericht auf Grund eines gesetzlichen Pfandrechtes die exekutive Versteigerung eines Personenkraftwagens Marke Studebaker beantragt. Die Exekutionsbewilligung erwuchs in Rechtskraft. Klägerin, die behauptet, daß B. verpflichtet sei, den Wagen, den er vom Auftragsgeber des Spediteurs gekauft habe und der bereits in sein Eigentum übergegangen sei, an ihn auszufolgen, brachte gegen B. eine Klage nach § 37 EO. ein und gleichzeitig einen Antrag auf Aufschiebung... mehr lesen...
Auf Antrag der betreibenden Partei wurde auf Grund des rechtskräftigen Räumungsauftrages der Bezirkshauptmannschaft D. gegen die verpflichtete Partei die Exekution zur Räumung der von ihr im eigenen Haus widerrechtlich bezogenen, den Eheleuten Ludwig und Agnes M. zugewiesenen Wohnung bewilligt. Die Verpflichtete hat den Antrag gestellt, die Exekution gemäß § 42 Z. 5 EO. aufzuschieben, weil sie bei der Steiermärkischen Landesregierung unter Berufung auf § 22a WAG. und § 68 AVG. die A... mehr lesen...
Norm: EO §42 DEO §45
Rechtssatz: Über den mit einer Oppositionsklage verbundenen Aufschiebungsantrag hat nicht das Bewilligungsgericht, bei dem die Oppositionsklage eingebracht wurde, sondern das Exekutionsgericht zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 384/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 2 Ob 384/51 3 Ob 247/56 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §37 KEO §42 I5
Rechtssatz: Die Einbringung einer Exszindierungsklage und die Aufschiebung der Exektuion ist bis zur Ausfolgung der aus dem Meistbot zugewiesenen Beträge zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 204/51 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 2 Ob 204/51 SZ 24/102 3 Ob 146/72 Entscheidungstext OGH 07.12.1972 3 Ob 146/72 ... mehr lesen...
Die Klägerin brachte nach der Versteigerung der beim Verpflichteten gepfändeten Fahrnisse und nach der Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses, jedoch noch vor der Ausfolgung des Meistbotes eine Exszindierungsklage ein und verband mit ihr den Antrag auf Aufschiebung der Exekution. Das Exekutionsgericht gab dem Aufschiebungsantrag Folge. Das Rekursgericht wies ihn ab. Der Oberste Gerichtshof stellte den erstgerichtlichen Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Die Klägerin erhob Anspruch auf Ersatz der ihr durch die Unterbringung ihres Sohnes entstandenen Mehrauslagen mit der Begründung: , daß die Beklagten widerrechtlich die Räumung ihrer von ihnen benützten Wohnung auch nach Aufhebung der ihnen seinerzeit gewährten vorläufigen Einweisung durch Bescheid des Bundesministeriums für soziale Verwaltung verweigerten, es auf einen Räumungsprozeß ankommen ließen und auch nach Urteilsrechtskraft nicht die Wohnung räumten, sondern weitere Räumungsauf... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...
Norm: EO §42 C4EO §294 M5EO §308
Rechtssatz: Die Aufschiebung einer Forderungsexekution ist auch nach Überweisung zur Einziehung noch möglich. Erst die Zahlung des Drittschuldners beendet die Exekution. Entscheidungstexte 1 Ob 734/50 Entscheidungstext OGH 10.01.1951 1 Ob 734/50 VersR 1951,103 = SZ 24/3 3 Ob 28/62 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Antrag der betreibenden Partei dieser zur Erwirkung der Löschung des unter OZ. 25 des Lastenblattes der EZ. 946, Grundbuch L., einverleibten Pfandrechtes des "X-werkes" im Nominalbetrage von 13.200 RM die Exekution nach § 353 EO. bewilligt. Infolge Rekurses der verpflichteten Parteien änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß im Sinne der Abweisung des Exekutionsantrages ab. Dem Exekutionstitel (Vergleich der Rückstellungskommission beim Landesge... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Antrag der betreibenden Partei dieser zur Erwirkung der Löschung des unter OZ. 25 des Lastenblattes der EZ. 946, Grundbuch L., einverleibten Pfandrechtes des "X-werkes" im Nominalbetrage von 13.200 RM die Exekution nach § 353 EO. bewilligt. Infolge Rekurses der verpflichteten Parteien änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß im Sinne der Abweisung des Exekutionsantrages ab. Dem Exekutionstitel (Vergleich der Rückstellungskommission beim Landesge... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 7. Dezember 1949, 2 R 2800/49-21, wurde die verpflichtete Partei verurteilt, der betreibenden Partei den Betrag von 3500 S samt Nebengebühren Zug um Zug gegen Rückstellung der von der betreibenden Partei übernommenen Barackenteile zu bezahlen. Auf Grund dieses Urteiles hat die betreibende Partei, ohne in ihrem Antrag anzuführen, daß die Leistung der verpflichteten Partei von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung ... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 7. Dezember 1949, 2 R 2800/49-21, wurde die verpflichtete Partei verurteilt, der betreibenden Partei den Betrag von 3500 S samt Nebengebühren Zug um Zug gegen Rückstellung der von der betreibenden Partei übernommenen Barackenteile zu bezahlen. Auf Grund dieses Urteiles hat die betreibende Partei, ohne in ihrem Antrag anzuführen, daß die Leistung der verpflichteten Partei von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt vom 25. Juli 1949, 47 C 510/48-10, wurde Hans A. schuldig erkannt, das Geschäftslokal in Wien VIII., A.-Straße 21, Tür Nr. 8, der beklagten Partei geräumt zu übergeben. Auf Antrag der beklagten Partei wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt vom 2. Dezember 1949 dieser die zwangsweise Räumung des obgenannten Geschäftslokales bewilligt. Zu 44 C 358/50 des Bezirksgerichtes Innere Stadt hat Johann E. gegen die b... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt vom 25. Juli 1949, 47 C 510/48-10, wurde Hans A. schuldig erkannt, das Geschäftslokal in Wien VIII., A.-Straße 21, Tür Nr. 8, der beklagten Partei geräumt zu übergeben. Auf Antrag der beklagten Partei wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt vom 2. Dezember 1949 dieser die zwangsweise Räumung des obgenannten Geschäftslokales bewilligt. Zu 44 C 358/50 des Bezirksgerichtes Innere Stadt hat Johann E. gegen die b... mehr lesen...
Die Kläger sind in dem zu 44 C 129/48 des Bezirksgerichtes Innere Stadt anhängig gewesenen Verfahren auf Grund einer gegen sie von der Beklagten eingebrachten Aufkündigung verpflichtet worden, die Wohnung Nr. 21 im Hause Wien, XX., ..., sofort zu räumen und der Beklagten zu übergeben. Die Aufkündigung war darauf gestützt worden, daß die Benützung der Wohnung den Wiederaufbau des bombenbeschädigten Hauses hindere und daß überdies das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß bis zum Wiederaufb... mehr lesen...
Mit dem Beschluß vom 24. März 1948 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 11.666.60 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf bewilligt; der Vollzug erfolgte am 12. Mai 1948. Auf Grund eines auf § 42 Abs. 1 Z. 5 EO. gestützten Antrages des Verpflichteten bewilligte das Exekutionsgericht am 25. Mai 1948 die Aufschiebung, machte sie jedoch gemäß § 44 Abs. 2 Z. 1 EO. von dem Erlag einer Sicherheit von 2000 S abhängig,... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund des im Besitzstörungsstreite der Parteien zu 4 C 425/48 des Bezirksgerichtes Döbling ergangenen Endbeschlusses zur Erwirkung der Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Öffnen der im Hause Wien, XIX., A-gasse 24 a, versperrten Küche, des Badezimmers und der Speisekammer und "zur Erwirkung der Zurückbeförderung der aus diesen Räumen entfernten Fahrnisse" die Exekution nach § 353 EO. bewilligt und dem Aufschiebungsantrage in der gegen diese Exekution... mehr lesen...
Norm: EO §42 DEO §45 Abs2EO §70 Abs1ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Über den Antrag auf Aufschiebung der Exekution, der mit einem Rekurs verbunden ist, hat auch nach Beginn der Exekutionsvollzuges das bewilligende Gericht zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 307/47 Entscheidungstext OGH 14.05.1947 1 Ob 307/47 JBl 1948,188 7 Ob 185/55 ... mehr lesen...