In einer auf die Duldung der Vornahme von Schlägerungsarbeiten und der Abfuhr des geschlägerten Holzes und auf Unterlassung jeder Behinderung dieser Schlägerung und Abfuhr gerichteten, von der klagenden und gefährdeten Partei - in der Folge kurz als klagende Partei bezeichnet - mit 110.000 S bewerteten Klage wurde zugleich auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Duldung der Schlägerung und der Abfuhr des Holzes und auf Unterlassung der Behinderung dieser Schläg... mehr lesen...
Norm: EO §388EO §398 Abs1
Rechtssatz: § 388 EO ist im Verfahren gemäß § 398 Abs 1 EO (mündliche Verhandlung über Widerspruch) nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 230/65 Entscheidungstext OGH 18.11.1965 5 Ob 230/65 EvBl 1966/137 S 183 = SZ 38/200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0005184 ... mehr lesen...
Norm: EO §398 Abs1JN §7a
Rechtssatz: Anwendung des § 7 a JN - insbesonders auch des Abs 4 dieser Gesetzesstelle - im Verfahren nach § 398 Abs 1 EO. Entscheidungstexte 5 Ob 230/65 Entscheidungstext OGH 18.11.1965 5 Ob 230/65 EvBl 1966/137 S 183 = SZ 38/200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0005911 ... mehr lesen...