Begründung: Die Wiener Werkstätte, 1903 von Josef Hoffmann, Kolo Moser und Fritz Warndorfer gegründet, gestaltete mit künstlerisch hochwertigen Produkten im geometrisierenden Stil der Wiener Sezession alle Lebensbereiche, insbesondere die Inneneinrichtung. Ab 1908 setzten sich phantasievoll-phantastische, nicht mehr zweckbestimmte Formen in den Schöpfungen der Wiener Werkstätte durch. Die 1932 aufgelöste Wiener Werkstätte genießt bis heute internationale Anerkennung. Der Kläger is... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: Kläger) schloss mit der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagte) am 27. 10. 1992 einen Bestellungsvertrag betreffend den Betrieb einer Tabaktrafik in Form eines Kiosk in I*****. Nachdem der Kläger bereits mit Schreiben der Beklagten vom 7. 8. 2001 wegen Übertretung des § 16 Abs 13 TabMG 1996 (durch Zugabe von zahlreichen Packungen Zündern) gemäß § 35 Abs 4 leg cit schriftlich unter... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Obersten Gerichtshofs als Kartellobergericht vom 26. 2. 1996, 16 Ok 1/96 (veröffentlicht in SZ 69/47; ÖBl 1996, 289; WBl 1996, 251 und MR 1996, 120; dazu Novotny/Berger, ÖBl 1998, 3), wurde in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses über Antrag der Oscar B***** GmbH & Co KG den dortigen Antragsgegnerinnen 1. M***** Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG, 2. M***** ZeitungsvertriebsgmbH & Co KG und 3. M***** Anzeige... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, in dem (ua) ein Lebensmittelmarkt, ein Textilhandelsgeschäft und ein Schuhgeschäft untergebracht sind. Die Erstbeklagte hatte bis 3. 9. 2002 ein Geschäftslokal im Einkaufszentrum für ihren Drogeriemarkt gemietet; nunmehr ist sie Mieterin in einem nur 600 m entfernten Fachmarktzentrum. Das Fachmarktzentrum wurde auf den Grundstücken 870/2, 870/3, 870/4, 870/5, 658/2 und 658/3, jeweils KG ***** W*****, errichtet. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Begründung: Im Beschluss des Erstgerichtes (ON 12 = AS 117) wird der Beweiswürdigung vorangehend ausgeführt, auf welche Beweisergebnisse sich das Erstgericht hinsichtlich der Feststellung über das monatliche Einkommen des Gegners der gefährdeten Partei stützte. Dabei wird neben dem Zitat diverser Urkunden auf die Einvernahme der Klägerin (ON 9, AS 77 bis 91-105, 109) und die Einvernahme des Beklagten (ON 9, AS 91-105, 109) Bezug genommen. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, die der Antragsgegnerin als Betreiberin von Donaukraftwerken vorwirft, insbesondere zufolge unzureichender Reinigung eines Donau-Entlastungsgerinnes für im Zuge des Hochwassers im August 2002 in ihrem Gemeindegebiet aufgetretene Schäden durch Ablagerung von Schlamm verantwortlich zu sein, beantragte beim Erstgericht mit der Behauptung, ein erhebliches Interesse iSd § 384 Abs 3 (soll heißen Abs 2) ZPO an der Feststellung des gegenwärtigen Zustandes... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 5. 5. 1967 verheiratet. Noch vor Einbringung einer Scheidungsklage begehrte die Frau, ihrem Mann für die Dauer von drei Monaten gemäß § 382b EO das Verlassen der Ehewohnung aufzutragen und ihm die Rückkehr zu verbieten, weil er sie wiederholt bedroht und - vor allem durch abartige, gegen ihren Willen durchgeführte Sexualpraktiken - körperlich verletzt habe. Das Erstgericht erließ die begehrte einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Mannes. Dieser... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Inhaber von GSM-Lizenzen für das Gebiet der Republik Österreich. Insgesamt sind in Österreich vier GSM-Lizenzen vergeben. Die Lizenznehmer versorgen den gesamten österreichischen Mobiltelefonie-Markt. Im Dezember 2001 betrug die Marktdurchdringung 83,1 %. Die Beklagte verfügt seit Jahresanfang 2000 über eine GSM-Lizenz. Zu Jahresende 2001 besaß sie einen Marktanteil von etwa 4 %. Für die GSM-Betreiber sind die Unternehmenskunden von besonderer Bedeut... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Parteien (in der Folge Beklagter) ist einziger Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG), die klagenden und gefährdeten Parteien (in der Folge klagende Parteien) sind deren Kommanditisten. Zu AZ 41 Cg 155/00p des Erstgerichts hatte der Erstkläger eine Klage eingebracht, mit der er den Ausschluss des Beklagten aus der KG und hilfsweise die Entziehung dessen Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht anstrebte, und gleichze... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum außerordentlichen Revisionsrekurs gegen die Entscheidung über das Begehren auf Ersatz des entgangenen Gewinns: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu den Beweisanforderungen im Verfahren nach § 394 EO widerspreche. Sie verweist darauf, dass in diesem Verfahren „weitestgehend vom freien richterlichen Ermessen im Sinne des § 273 ZPO Gebrauch zu machen sei". Die Beklagte macht als erhebliche Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3, 528a ZPO). Seit der Entscheidung des verstärkten Senats SZ 66/164 ist es gesicherte, bis in jüngste Zeit aufrecht erhaltene Rechtsprechung, dass im Sicherungsverfahren die Überprüfung der Beweiswürdigung des erkennenden Richters durch das Rekursgericht insoweit ausgeschlossen ist, als dieser den Sachverhalt auf Grund vor ihm abgelegter Zeugen- oder... mehr lesen...
Norm: EO §390 VIZPO §528
Rechtssatz: Ist die einstweilige Verfügung des Erstgerichts wiederherzustellen, hat der Oberste Gerichtshof selbst über den Rekurs der Klägerin gegen die Sicherheitsleistung zu entscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 201/02s Entscheidungstext OGH 15.10.2002 4 Ob 201/02s European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin gehört zu einer Unternehmensgruppe, die an verschiedenen Standorten Modehäuser betreibt. Ihr Kommanditist, der gleichzeitig geschäftsführender Alleingesellschafter ihrer Komplementärgesellschaft ist, ist Inhaber der Wortmarke „BRÜHL", die mit Priorität 7. 12. 1966 im Markenregister des österreichischen Patentamts für Waren der Klassen 24 und 25 (Strumpfwaren, gestrickte und gewirkte Bekleidungsstücke sowie Bekleidungsstücke aller Art, Leib-, Tisch-, Bettwä... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin handelt mit Sportartikeln, insbesondere mit Tennisbällen der Marke TRETORN. Sie ist Generalvertreterin der in Schweden ansässigen Zweitklägerin für TRETORN-Produkte in Österreich. Zweck des erstbeklagten Vereins ist es, die Interessen des Tennissports in Österreich zu wahren und zu fördern. Der Erstbeklagte ist der Dachverband der neun Landestennisverbände, die ihm als ordentliche Mitglieder angehören. Außerordentliche Mitglieder sind österreichische T... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden: klagende Partei) erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung, mit der der beklagten und gefährdenden Partei (im Folgenden: Beklagter) zur Sicherung der Ansprüche der klagenden Partei auf Unterlassung vertrags- und gesetzwidriger Handlungen untersagt wurde, während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit der klagenden Partei, somit bis zum 31. 3. 2002, für einen Mitbewerber der klagenden Partei auf w... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 27. 2. 2002 (ON 7) erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung folgenden Inhalts: "Zur Sicherung der Ansprüche der klagenden und gefährdeten Partei auf Unterlassung vertrags- und gesetzwidriger Handlungen wird der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei ab sofort untersagt, während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit der klagenden Partei, somit bis zum 31. März 2002, für einen Mitbewerber der klagenden Partei, insbesondere die F... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. März 2002 (ON 5) erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung folgenden Inhalts: "Zur Sicherung der Ansprüche der klagenden und gefährdeten Partei auf Unterlassung vertrags- und gesetzwidriger Handlungen wird der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei ab sofort untersagt, während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit der klagenden Partei, somit bis zum 31. März 2002, für einen Mitbewerber der klagenden Partei, insbesondere A***... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 (ON 6) untersagte das Erstgericht dem Beklagten ab sofort 1.) bis zum 31. 3. 2002, für Mitbewerber der Klägerin, insbesondere die Firma "A*****" Feldkirch sowie die Firma "A***** GmbH" Graz und die Firma "C***** GmbH" Graz, auf welche Weise auch immer, tätig zu sein und tätig zu werden; 2.) Verträge, die über Vermittlung des Beklagten oder eines anderen klägerischen Agenten zustande gekommen sind, auszuspannen. Diese einstwei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. März 2002 (ON 5) erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung folgenden Inhalts: "Zur Sicherung der Ansprüche der klagenden und gefährdeten Partei auf Unterlassung vertrags- und gesetzwidriger Handlungen wird der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei ab sofort bei sonstiger Exekution untersagt: a) Während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit der klagenden Partei, somit bis zum 31. März 2002, für einen Mitbewerber der klagende... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei in Punkt B. des Beschlusses vom 14. 3. 2002 (ON 6) eine einstweilige Verfügung folgenden Inhalts: "Dem Beklagten ist es ab sofort untersagt, 1. bis zum 31. 3. 2002 für Mitbewerber der Klägerin, insbesondere die Firma 'A***** Finanzmanagement Roger S*****' F***** sowie die Firma 'A***** Vermögensverwaltung' Gesellschaft mbH G***** und die Firma 'A***** Fondsmarketing' Gesellschaft mbH G*****, auf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verfügt über eine vollstreckbare Forderung gegen eine GmbH. Mit Schriftsatz vom 7. 1. 2002 (ON 14) änderte er die auf § 2 AnfO gestützte Klage dahin, der Beklagte sei schuldig, in die Zwangsversteigerung einer ihm gehörenden Liegenschaft zur Hereinbringung der eingangs bezeichneten Forderung einzuwilligen. Gleichzeitig beantragte er zur Sicherung des erhobenen Anfechtungsanspruchs die Erlassung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots nach § 382 Z 6 EO. Er ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass keine Rechtsprechung zur Frage bestehe, ob die Zurückweisung von Schriftsätzen im Provisorialverfahren anfechtbar ist. Die Entscheidung 4 Ob 81/89 (= EvBl 1989/137) sei vereinzelt geblieben. In dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass die Grundsätze der ZPO über die Unanfechtbarkeit der Zulassung oder Zurückweisung weiterer Schriftsätze im Provisorialverfahren analog anzuwenden seie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. 7. 1981 geschlossene Ehe der Sreitteile wurde mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 28. 12. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Aus der Ehe stammen drei am 28. 2. 1982, am 7. 5. 1988 und am 10. 1. 1990 geborene Kinder. Mit einstweiliger Verfügung vom 7. 12. 1998 wurde der Beklagte aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgewiesen. Die Kinder verblieben bei der Klägerin. Der Beklagte wurde zu monatlichen Unter... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher dem Antragsgegner verboten werde, das Wohnhaus und dessen unmittelbare Umgebung im Wirkungsbereich von 800 m zu betreten (Punkt 1.). Gleichzeitig werde dem Antragsgegner aufgetragen, das Zusammentreffen und die Kontaktaufnahme mit der Antragstellerin und den beiden mj. Kindern zu vermeiden (Punkt 3.). Diese einstweilige Verfügung gelte für die Dauer von drei Monaten. Für den Fall, das... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betrieb eine Tennishalle samt Tennisschule, die er dem Kläger mit Kaufvertrag vom 2. 8. 1999 durch Veräußerung der Baurechtseinlage EZ ***** GB ***** um 5,5 Mio S verkauft hat "so wie dieses Kaufobjekt heute liegt und steht und mit dem gesamten rechtlichen und natürlichen Zugehör". Im Kaufvertrag wurde festgehalten, "dass es sich beim gegenständlichen Rechtsvorgang um keine Geschäfts- und Firmenfortführung im Sinne der §§ 25 ff HGB handelt". Dem Kaufpreis... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in L***** einen Baustoffhandel mit dem Schwerpunkt auf biologischen Baustoffen sowie ein technisches Zeichnungs- und Planungsbüro, führt in diesem Zusammenhang verschiedene Beratungen durch und hält Schulungen zur korrekten Be- und Verarbeitung dieser Baustoffe ab. Sie vertreibt in Österreich und den benachbarten Staaten auch Karphosit-Lehmbaustoffe einer deutschen Herstellerin. Der Erstbeklagte betreibt unter der Bezeichnung "" in B***** und einer ... mehr lesen...
Begründung: Es ist auf die grundsätzlich richtige
Begründung: des Rekursgerichtes mit folgender Maßgabe zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO): Es ist auf die grundsätzlich richtige
Begründung: des Rekursgerichtes mit folgender Maßgabe zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO): Rechtliche Beurteilung Die Frage, welchen Einfluss die Konkurseröffnung über das Vermögen eines Ehegatten auf ein Aufteilungsverfahren hat, hängt vom Zeitpunkt des Entstehens des Aufteilung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Sicherungsantrag der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden nur klagende Partei), der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden der beklagte Partei) werde zur Sicherung ihres Anspruchs auf Widerruf der - wegen behaupteter geheimer Mängel - Inanspruchnahme näher genannnter Bankgarantien jede weitere Verfügung über diese Bankgarantien und insbesondere die gänzliche oder teilweise Einziehung des Garantiebetrags von 2,... mehr lesen...
Begründung: In ihrem Antrag auf Konkurseröffnung vom 5.10.2000 behauptete die Antragstellerin, seit 1995 mit der Antragsgegnerin in ständiger Geschäftsbeziehung gestanden zu sein und in deren Auftrag laufend Akkreditive eröffnet und an die Begünstigten ausgezahlt zu haben. Die Zahlungsverpflichtung sei dabei von der Vorlage bestimmter, von der Antragsgegnerin vorgegebener Dokumente abhängig gewesen; eine inhaltliche Überprüfung derselben sei nicht vorgesehen gewesen, ebensowenig ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: klagende Partei) rügt als aktenwidrig, das Rekursgericht habe - entgegen den erstgerichtlichen Feststellungen - die bloß "subsidiäre" Geltung der Ö-
Norm: B 2110 unterstellt. Insofern war allerdings schon das Erstgericht der Ansicht, dass diese Vertragsgrundlage "dispositive Normen" enthalte, "von denen die Vertragspartner in dem Vertrag wieder (teilweise) abgehen" ... mehr lesen...