Entscheidungen zu § 381 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

63 Dokumente

Entscheidungen 61-63 von 63

RS OGH 1950/6/17 2Ob406/50, 1Ob467/52 (1Ob468/52), 2Ob587/52, 3Ob727/54, 3Ob27/58, 1Ob1153/37, 5Ob14

Norm: EO §379 Abs1 AEO §381 Abs1 Z1AEO §381 Abs2 Z2DKartG 2005 §48
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass eine einstweilige Verfügung der endgültigen Entscheidung nicht vorgreifen und durch sie nicht das bewilligt werden darf, was die gefährdete Partei erst seinerzeit im Wege der Exekution erzwingen könnte, gilt nur für einstweilige Verfügungen nach §§ 379 und 381 Z 1 EO, nicht aber auch für solche nach Z 2 des § 381 EO. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1950

TE OGH 1950/6/17 2Ob406/50

Die Klägerin, die das Gasthaus des Beklagten gepachtet hatte, begehrte in der Klage seine Verurteilung, sie zu seinem gewerberechtlichen Stellvertreter zu bestellen, und beantragte gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten aufgetragen werden sollte, seine Gast- und Schankgewerbekonzession der Klägerin zur Verfügung zu stellen, und zwar derart, daß er sie bei der zuständigen Gewerbebehörde zum gewerberechtlichen Stellvertreter bestelle. Das Erstg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.06.1950

RS OGH 1950/6/17 2Ob406/50, 1Ob467/52 (1Ob468/52), 2Ob587/52, 3Ob727/54, 3Ob27/58, 1Ob1153/37, 5Ob14

Norm: EO §379 Abs1 AEO §381 Abs1 Z1AEO §381 Abs2 Z2DKartG 2005 §48
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass eine einstweilige Verfügung der endgültigen Entscheidung nicht vorgreifen und durch sie nicht das bewilligt werden darf, was die gefährdete Partei erst seinerzeit im Wege der Exekution erzwingen könnte, gilt nur für einstweilige Verfügungen nach §§ 379 und 381 Z 1 EO, nicht aber auch für solche nach Z 2 des § 381 EO. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1950

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