B e g r ü n d u n g : Zu 1.: Entscheidende Bedeutung kommt in diesem - nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu G 9/09 wieder aufzunehmenden - Verfahren der Beantwortung der Frage zu, welchen Einfluss es auf die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen - und damit auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage - hat, dass dieser über sein Einkommen aufgrund eines Abschöpfungsverfahrens nur eingeschränkt verfügen kann. Da die höchstgerichtliche Judikatur dazu unein... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (Klägerin), ein im Allgäu in Deutschland ansässiges Transportunternehmen, das auch Abfalltransporte zwischen Deutschland und Italien durchführt, begehrte in ihrer auf Amts- bzw Staatshaftung gestützten Klage Schadenersatz und Feststellung der Haftung für künftige Schäden als Folge der als gemeinschaftsrechtswidrig gewerteten Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 17. 12. 2007, LGBl 2007/92 (sektorales Fahrverbot auf der Inntalaut... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. Februar 2007 (ON U49) erhöhte das Erstgericht die vom Vater aufgrund eines gerichtlichen Scheidungsvergleichs für seine beiden mj Töchter zu zahlenden monatlichen Unterhaltsbeträge ua auf 590 EUR ab 1. Jänner 2005 für Kerstin sowie auf 435 EUR vom 1. Jänner 2005 bis zum 31. August 2006 und auf 495 EUR ab 1. September 2006 für Kristina. Im Erhöhungsantrag war behauptet worden, der Vater verfüge neben seinem Beamteneinkommen auch über ein Zusatzeinkom... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs1 AEO §379 BEO §394 Abs1
Rechtssatz: Auch Ansprüche auf Geldersatz, die im Verfahren gemäß § 394 Abs 1 EO geltend zu machen sind, können durch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 378 Abs 1 iVm § 379 EO gesichert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 107/07z Entscheidungstext OGH 10.07.2007 4 Ob 107/07z Euro... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs1
Rechtssatz: Ein Sicherungsbegehren hält sich dann im Rahmen des Begehrens in der Hauptsache, wenn es letzteres weder quantitativ überschreitet, noch qualitativ ein anderer Anspruch als das Klagebegehren ist. Dazu genügt es nicht, dass die Zahl der vom Sicherungsbegehren umfassten möglichen Eingriffsgegenstände die Menge von möglichen Eingriffsgegenständen, die unter das Hauptbegehren fallen, nicht überschreitet; zusätzlich mü... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs1PatG 1970 §156 Abs6
Rechtssatz: Soweit die Parteien des Verletzungsstreits auch am Nichtigkeitsverfahren beteiligt sind, ist eine die Rechtsbeständigkeit bejahende Entscheidung für sie bindend; eine Entscheidung, die das Patent für nichtig erklärt, hat als rechtsgestaltende Entscheidung allseitige Bindungswirkung. Beurteilt das Patentamt oder der Oberste Patent- und Markensenat die Gültigkeit oder Wirksamkeit des Patents ander... mehr lesen...