Entscheidungen zu § 313 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2011/2/23 3Ob208/10z

Begründung: Die Klägerin erhielt in der Versteigerungstagsatzung vom 15. November 2007 den Zuschlag an zwei Liegenschaften. Ihr Eigentumsrecht wurde mit Beschluss vom 13. November 2008 verbüchert. Mit Vertrag vom 4. Oktober 2005 hatte die Beklagte den auf den Liegenschaften befindlichen Gasthof ua samt Terrasse, Einliegerwohnungen, Nebengebäude und Parkflächen vom damaligen Liegenschaftseigentümer in Bestand genommen. Das Erstgericht wies das Hauptbegehren ab und verhielt die Beklag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.2011

TE OGH 2008/5/29 2Ob142/07g

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Entscheidung | OGH | 29.05.2008

RS OGH 2008/5/29 2Ob142/07g, 3Ob208/10z

Norm: ABGB §1041 B2ABGB §1041 B3ABGB §1359 Satz2EO §156 IIBEO §156 IICEO §156 IVAIVFEO §308 Abs1EO §313 Abs1
Rechtssatz: Auch im Falle des Übergangs einer Mietzinsforderung auf den Ersteher ist von der (sinngemäßen) Anwendbarkeit des §1395 Satz 2 ABGB zugunsten des Bestandnehmers auszugehen. Der Ersteher kann daher den vertraglich vereinbarten Zins ab Zuschlag nur dann vom Bestandnehmer fordern, wenn dieser nicht gemäß § 1395 Satz 2 ABGB auf Gr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.2008

RS OGH 1966/1/26 3Ob11/66

Norm: EO §39 Abs1 Z5 IIIEEO §40 Abs1EO §308 Abs1 CEO §313 Abs1
Rechtssatz: Wird die Forderung des betreibenden Gläubigers einem anderen zur Einziehung überwiesen, so kann aus diesem Grund die Exekution nicht gem § 39 Abs 1 Z 5 oder § 40 Abs 1 EO eingestellt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Überweisung vor oder nach Einleitung der Exekution erfolgt ist. Zahlt aber der Drittschuldner und Verpflichtete dem Überweisungsgläubiger, s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1966

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