Begründung: Mit Beschluss vom 2. 6. 2004, GZ 10 E 1347/04b-2, bewilligte das Bezirksgericht Liesing dem nunmehrigen Kläger als Betreibendem gegenüber dessen Vater S***** als Verpflichtetem zur Hereinbringung rückständigen Unterhalts für die Monate Jänner 2003 bis Mai 2004 in Höhe von je 218 EUR (zusammen 3.706 EUR) sowie zur Hereinbringung des laufenden Unterhalts ab Juni 2004 von monatlich 218 EUR die Exekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung bis zur Höhe dieser For... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner (in der Folge: Gemeinschuldner) war ab 1993 für ein Unternehmen des Beklagten tätig. Er war außerdem persönlich haftender Gesellschafter einer im selben Gebäude untergebrachten OEG. Über das Vermögen dieser OEG wurde mit Beschluss vom 25. 3. 1997 der Konkurs eröffnet, der am 16. 2. 1999 mangels Kostendeckung gemäß § 166 KO aufgehoben wurde. Der Gemeinschuldner, dessen Verbindlichkeiten überwiegend aus seiner persönlichen Haftung f... mehr lesen...
Norm: EO §307 Abs1KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Hinterlegt der Drittschuldner im Zuge einer Forderungsexekution gemäß § 307 Abs 1 EO, erlangt der betreibende Gläubiger nicht Eigentum am hinterlegten Betrag. Er kann daher der Anfechtung des Pfändungspfandrechtes gemäß § 30 Abs 1 Z 1 KO nicht entgegensetzen, er habe im Sinn der Entscheidung des verstärkten Senats SZ45/12 konkruente "Zwangszahlung" erhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen einer Baugesellschaft mbH (im Folgenden Gemeinschuldnerin) wurde über deren Antrag mit Beschluss vom 22. Oktober 1998 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Gebietskrankenkasse betrieb seit Juni 1996 gegen die Gemeinschuldnerin Fahrnisexekutionen, wobei alle Forderungen noch jeweils vor Pfändung bezahlt wurden. Der beklagten Partei war daher weder ein Pfändungsprotokoll noch ein Versteigerungsedikt bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. März 1996 wurde über das Vermögen des Werner S***** vom Bezirksgericht Vöcklabruck das Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Zuvor hatte Werner S***** - im Folgenden als Schuldner bezeichnet - im Jahre 1978 die Konzessionsprüfung für das Gastgewerbe abgelegt und am 5. Juli 1985 Fayme P*****, die Tochter der Beklagten, geheiratet. Er übersiedelte mit seiner Gattin nach S*****, wo er in der Folge mit dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Commerz-Immobilien-Beratungsgesellschaft mbH (in der Folge Gemeinschuldnerin) wurde auf Grund eines Antrages vom 13. 5. 1998 mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 13. 10. 1998 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 1. 1987 räumte die Beklagte der Gemeinschuldnerin einen Betriebsmittelkredit zu Konto-Nr. 258.111 ein. Wegen der Überziehung dieses Kontos vereinbarten die Parteien am 23. 5. 1991 ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwirkte gegen die spätere Gemeinschuldnerin am 6. 11. 1998 ein Versäumungsurteil über 984.648,95 S. Am 3. 12. 1998 stellte eine Gläubigerin einen Konkursantrag. Am 23. 12. 1998 beantragte die Beklagte zur Hereinbringung ihrer Forderung die Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung der Gemeinschuldnerin gegen eine Drittschuldnerin. Dieser wurde die Exekutionsbewilligung vom 23. 12. 1998 am 4. 1. 1999 zugestellt. Die Drittschuldner... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hatte beim Landesgericht Ried im Innkreis zu 1 Cg 66/97x am 16. 9. 1997 gegen die klagende Gemeinschuldnerin ein Versäumungsurteil erwirkt. Die Gemeinschuldnerin wurde zur Zahlung von 280.826,82 S verpflichtet. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 11. 12. 1997 AZ 1 E 3651/97z wurde der Beklagten zur Hereinbringung dieser Forderung gegen die Gemeinschuldnerin die Exekution durch Pfändung und Überweisung der aushaftenden Stammeinlagen von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 15. 7. 1997 (10 Sa 446/97h) wurde über das Vermögen der Eva W***** das Ausgleichsverfahren und mit weiterem Beschluss desselben Gerichtes vom 16. 10. 1997 (10 S 634/97g) das Anschlusskonkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Partei hatte bereits am 28. 5. 1997 den Antrag auf Eröffnung des Konkurses wegen eines damaligen Beitragsrückstandes in Höhe von S 122.945 ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. 6. 1995 wurde über das Vermögen der Firma Johann B***** GesmbH das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. An der Gesellschaft waren die Eheleute Angela und Johann B*****, deren Ehe inzwischen geschieden wurde, als Gesellschafter beteiligt. Der Anteil der Angela B***** betrug 76 %, ihre Stammeinlage S 380.000,--. Die Stammeinlage des Johann B***** betrug S 60.000,--. Die Gesellschafter hatten jeweils nur die Hälfte ihrer St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Drittschuldnerklage (§ 308 EO) begehrt die Klägerin die Zahlung von S 65.809,-- sA mit der
Begründung: , sie habe Richard K*****, einem Arbeitnehmer der Beklagten, Kredite und Darlehen gewährt, zu deren Besicherung dieser der klagenden Partei seine Lohnansprüche gegenüber der Beklagten verpfändet habe. Die Beklagte habe am 3. 11. 1992 die entsprechende Verständigung entgegengenommen und die Klägerin (-infolge von Vorpfandrechten-) an vier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des am 25. 11. 1996 von der Wiener Gebietskrankenkasse gestellten Antrages wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 6. 3. 1997 der Konkurs über das Vermögen der Z***** GmbH eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Partei stand mit der Z***** GmbH, der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, in Geschäftsbeziehung. Am 17. 12. 1996 erging zugunsten der beklagten Partei ein Versäumungsurteil gegen die nunmehrige Gemeinschuldnerin... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des KG Ried im Innkreis vom 26.7.1989 wurde der spätere Gemeinschuldner schuldig erkannt, der beklagten Partei (für die bestellungsgemäße Lieferung von Waren) S 134.357,69 samt Zinsen und Prozeßkosten zu zahlen. Mit Beschluß des BG Mauerkirchen vom 26.9.1989, GZ E 2184/89-1, wurde der beklagten Partei zur Hereinbringung dieser vollstreckbaren Forderung die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner O*****Versicher... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 500.593,33 sA bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Bank die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderung der Bank gegen einen Drittschuldner aus einem Darlehen. Die verpflichtete Partei beantragte, die Exekution nach § 42 Abs 1 Z 2a EO aufzuschieben, weil sie gegen das der Exekution zugrunde liegende Berufungsurteil außerordentliche Revision erhoben habe und die (Verf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Die Revisionsrekurswerberin vertritt die Auffassung, sie sei gemäß § 307 Abs 2 EO aus dem vom Kläger (ihrem ehemaligen Arbeitnehmer) angestrengten Rechtsstreit zu entlassen, weil sie den streitgegenständlichen, auch vom Gläubiger des Klägers beanspruchten pfä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung (SZ 45/12; SZ 45/57; 3 Ob 131/85) erwirbt der betreibende Gläubiger durch die Zuweisung im Verteilungsbeschluß nur dann eine kongruente Deckung, wenn der Erwerb des (inkongruenten) Pfandrechtes und die Erlassung des Verteilungsbeschlusses der Konkurseröffnung vorangegangen sind; ist aber die Zuweisung erst nach der Konkurseröffnung erfolgt, dann ist sie auf Grund eines zur Zeit der Er... mehr lesen...
Norm: EO §307 Abs1
Rechtssatz: Der Verpflichtete kommt als Erlagsgegner nach § 307 Abs 1 EO nicht in Frage. Entscheidungstexte 3 Ob 109/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 3 Ob 109/88 9 ObA 35/89 Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9 ObA 35/89 Auch; SZ 62/48 9 ObA 159/07h ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 564.981,17 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner "Seraphin P*** & Söhne KG Bauunternehmen" angeblich zustehenden Bezüge bewilligt. Die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner erfolgte am 15.9.1987. An diesem Tag äußerte sich die "Seraphin P*** & Söhne Ges.m.b.H." nach § 301 EO, daß der Verpflichtete schon... mehr lesen...
Norm: EO §307 Abs1
Rechtssatz: Weder der Verpflichtete noch sonst ein Beteiligter können die Annahme des vom Drittschuldner erlegten Betrages zu Gericht mit Rekurs bekämpfen, weil dadurch ihre Rechte nicht berührt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 25/88 Entscheidungstext OGH 23.03.1988 3 Ob 25/88 3 Ob 17/92 Entscheidungstext OGH 11.03... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines von der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei erwirkten Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 28. Mai 1979, 37 Cg 605/79, und zweier Beschlüsse des Exekutionsgerichtes Wien vom 18. Juli 1979 und 31. Juli 1980, 2 E 6844/79 und 2 E 7502/80, erwirkte die betreibende Partei mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 13. August 1980, 15 E 8914/80, zur Hereinbringung von 367.358,-- S samt Anhang die Pfändung und Überweisung zur... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §307 Abs1
Rechtssatz: Ein Dritter, dem als betreibendem Gläubiger in einem Exekutionsverfahren die Pfändung und Überweisung einer Forderung bewilligt wurde, ist nicht Beteiligter in einem von einem anderen betreibenden Gläubiger betriebenen Exekutionsverfahren, in welchem zu einem früheren Zeitpunkt die Pfändung und Überweisung derselben Forderung zugunsten dieses anderen betreibenden Gläubigers bewilligt wurde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schuldete der beklagten Partei auf Grund eines gewährten Darlehens den Betrag von S 238.810,-- samt 16 % Zinsen seit 16.September 1981, über welche Forderung die beklagte Partei das Versäumungsurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 15.Oktober 1981, 10 Cg 424/81, erwirkt hatte. Zur Sicherung dieser Forderung war auf der seinerzeit im Eigentum des Klägers stehenden Liegenschaft EZ.287 Katastralgemeinde Laa ein Pfandrecht bis ... mehr lesen...
Norm: EO §135EO §216 Abs2 IIIeEO §307 Abs1
Rechtssatz: Das Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers gemäß § 135 EO erstreckt sich auch auf die von der Exekutionsbewilligung erfaßten länger als drei Jahre rückständigen Zinsen. Entscheidungstexte 3 Ob 162/78 Entscheidungstext OGH 17.01.1979 3 Ob 162/78 SZ 52/8 1 Ob 201/01t ... mehr lesen...
Aus dem Meistbot von 2 010 000 S der am 15. Dezember 1977 versteigerten Liegenschaft EZ 1 KG A wurde vom Erstgericht der betreibenden Partei a) auf ihre im Range COZ 3 pfandrechtlich sichergestellte Forderung aus dem Darlehensvertrag vom 13. November 1962 von 400 000 S samt 7% Zinsen und einer Nebengebührensicherstellung von 40 000 S der gesamte Kapitalsbetrag, 7% Zinsen für die Zeit vom 15. Dezember 1974 bis 15. Dezember 1977, diverse Kosten und ohne nähere Aufgliederung die Nebengeb... mehr lesen...
Norm: EO §307 Abs1
Rechtssatz: Ein auf Begehren des Überweisungsgläubigers vom Exekutionsgericht erlassener Erlagsauftrag (§ 307 Abs 1 EO) gegenüber dem Drittschuldner ist kein Exekutionstitel, der Drittschuldner kann - unbeschadet seiner durch die Nichtbefolgung des Auftrages begründeten Schadenersatzpflicht - nur durch eine förmliche Klage zur Hinterlegung gezwungen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Beschluß des BG Waidhofen a. d. Ybbs als Exekutionsgericht vom 3. September 1974, E 1487/74-1, wurde der betreibenden Partei Hans B Ges. m. b. H. gegen Karl P als Verpflichteten zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 2063.80 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten als Dienstnehmer (Arbeiter) gegen den Drittschuldner Friedrich W angeblich zustehenden Bezüge sowie deren Überweisung zur Einziehung bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung, u... mehr lesen...
Mit Versäumungsurteil des LG Linz wurde Franz S schuldig erkannt, den nunmehrigen Beklagten den Betrag von S 21.666.- sA zu bezahlen. Sie erwirkten mit Beschluß des BG Urfahr-Umgebung vom 21. 4. 1969 die Bewilligung der Fahrnisexekution, die am 6. 5. 1969 durch Anschlußpfändung vollzogen wurde. Unter Berücksichtigung eines am 26. 8. 1969 geleisteten Betrages von S 9969.- meldeten sie ihre Restforderung von S 14.876.71 zur Verteilung an. Mit Verteilungsbeschluß vom 26. 2. 1970 wurde ih... mehr lesen...
Norm: EO §229 Abs1EO §261EO §307 Abs1KO §30 Abs1 Z1KO §30 Abs2KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: 1.) Die zwangsweise Geldabnahme iS des § 261 EO oder die aus Anlass einer Pfändung geleistete Zahlung des Verpflichteten ist nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO anfechtbar. 2.) Die bloße Erwerbung eines exekutiven Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes zur Hereinbringung einer Geldforderung ist eine inkongruente Deckung iS des § 30 Abs 1 Z 1 KO. 3.) ... mehr lesen...