Entscheidungen zu § 295 EO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1990/3/3 G236/89

Entscheidungsgründe: 1. Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art140 Abs1 B-VG den Antrag, §302 EO als verfassungswidrig aufzuheben. Der antragstellende Oberste Gerichtshof führt hiezu aus: "Die betreibende Partei beantragte zur Sicherung einer Forderung von S 410.894 eine Sicherstellungsexekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen die Drittschuldnerin REPUBLIK ÖSTERREICH, Bundesbaudirektion Wien für Wien, Niederösterreich und Burgenland auf Grund v... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 03.03.1990

RS Vfgh 1990/3/3 G236/89

Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art20 Abs3 B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität EO §295 EO §302
Leitsatz: Aufhebung des §302 EO; keine sachliche Rechtfertigung für Ausnahme des Ärars von der Verpflichtung zur Drittschuldneräußerung
Rechtssatz: Die Worte "das Ärar oder" in §302 der Exekutionsordnung werden als verfassungswidrig aufgehoben... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.03.1990

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