Norm: EO §290aEO §294EO §299
Rechtssatz: Für den Fall, dass keine fortlaufenden Bezüge gepfändet wurden, erfasst die Pfändung nur die im Zeitpunkt der Zustellung der Exekutionsbewilligung an den Drittschuldner (§ 294 Abs 3 EO) jeweils schon entstandenen (Werklohn)forderungen. Entscheidungstexte 3 Ob 104/01t Entscheidungstext OGH 29.08.2001 3 Ob 104/01t ... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2KO §12
Rechtssatz: Für den nach § 12 Abs 1 KO zu beurteilenden Pfandrechtserwerb ist bei der Pfändung von Forderungen der Tag der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner der maßgebliche Begründungszeitpunkt. Entscheidungstexte 6 Ob 280/00w Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 280/00w Veröff: SZ 73/197 1 Ob 2... mehr lesen...
Norm: EO §294 BGBl1969/190 §1 BGBl1969/189 §9
Rechtssatz: Begehrt ein Minderjähriger die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes, sowie des laufenden Unterhaltes, und wird er dabei von einem Jugendwohlfahrtsträger vertreten (§ 1 des Bundesgesetzes vom 22. Mai 1969, BGBl Nr 190), so ist Basis der Kostenberechnung der Unterhaltsrückstand zuzüglich des einfachen Jahresbetrages des laufenden Unterhaltes. ... mehr lesen...
Norm: EO §294EO §294a
Rechtssatz: Falls eine Forderungsexekution auf (beschränkt pfändbares) Arbeitseinkommen nach § 294a EO negativ verlief, weil ein Drittschuldner durch Anfrage beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht ermittelt werden konnte, ist bei einem nachfolgenden Antrag auf Forderungsexekution nach § 294 EO (Provisionsansprüche des Verpflichteten) das vorangegangene Verfahren nach § 294a EO fortzusetzen... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 BEO §308 D4ABGB §1425 I
Rechtssatz: Tritt der Überweisungsgläubiger im Prozeß des Verpflichteten gegen den Drittschuldner auf Seite des Klägers als Nebenintervenient in den Prozeß ein, ist darin seine Zustimmung zur weiteren Prozeßführung zu erblicken, sodaß in einem solchen Fall die Klagelegitimation des Verpflichteten auch im Umfang der exekutiven Überweisung weiterhin zu bejahen ist. Ermächtigt aber § 308 Abs 1 EO den ... mehr lesen...