Norm: EO §293 Abs3
Rechtssatz: Zwischen der Entgeltforderung des Arbeitnehmers und dem Anspruch des Arbeitgebers auf Rückersatz von Ausbildungskosten gemäß § 2d AVRAG liegt kein rechtlicher Zusammenhang vor. Entscheidungstexte 9 ObA 97/13z Entscheidungstext OGH 27.09.2013 9 ObA 97/13z Veröff: SZ 2013/87 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 3. 12. 2007 als Zimmermädchen im Hotelbetrieb der Beklagten beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass das Dienstverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt der Klägerin am 29. 2. 2008 endete. Nach rechtskräftiger Abweisung eines Teilbegehrens von 1.317,61 EUR sA (für aliquote Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung samt Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung) und rechtskräftiger Teilzuerkennung eines Be... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3
Rechtssatz: Ein rechtlicher Zusammenhang gemäß § 293 Abs 3 EO liegt vor, wenn Forderungen aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis hergeleitet werden. Außerdem muss unmittelbarer enger Bezug bestehen und bei der Beurteilung dem Schutzzweck der
Norm: Rechnung getragen werden. Der Zweck des § 293 EO besteht in der Verhinderung der Umgehung der Pfändungsbeschränkungen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3
Rechtssatz: Eine Aufrechnung von exekutiv nach Ende der Unterhaltspflicht noch rechtswidrig hereingebrachtem mit für die Vergangenheit rückwirkend erhöhtem Unterhalt ist zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 32/06y Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 Ob 32/06y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3
Rechtssatz: Die Pfändungsbeschränkungen des § 293 Abs 3 EO sollen dem Schuldner (Unterhaltsgläubiger) zeitbezogen das Existenzminimum sichern. Er soll über diese Beträge dann verfügen können. Entscheidungstexte 8 Ob 32/06y Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 Ob 32/06y European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3ZPO §482
Rechtssatz: Das Aufrechnungsverbot des § 293 Abs. 3 EO ist als Pfändungsschutzregelunng zwar von Amts wegen wahrzunehmen, die notwendigen Tatsachenbehauptungen müssen vom Arbeitnehmer jedoch im erstinstanzlichen Verfahren erstattet werden. Entscheidungstexte 7 Ra 57/04k Entscheidungstext OLG Wien 28.04.2004 7 Ra 57/04k ... mehr lesen...
Norm: EO §290a Abs1 Z10EO §291bEO §291cEO §293 Abs3
Rechtssatz: §293 Abs3 EO stellt kein Hindernis dar, dass der Unterhaltsberechtigte im Exekutionsverfahren des betreibenden Unterhaltsschuldners (in casu: wegen einer Prozesskostenforderung) mit einem pfändungsfreien (§290a Abs1 Z10 iVm §§291b, 291c EO) Anspruch auf gesetzliche rückständige Unterhaltsleistungen einseitig aufrechnet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3B-KUVG §63 Abs4
Rechtssatz: Der Unterhaltspflichtige entrichtet in Erfüllung der ihn gegenüber der Versicherungsanstalt treffenden gesetzlichen Verpflichtung den Behandlungsbeitrag, der ihm als Versicherten wegen der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen durch die Unterhaltsberechtigte vorgeschrieben wurde. Dabei handelt es sich um einen Teil des Unterhalts, den der Versicherte der Unterhaltsberechtigten schuldet. Er leistet d... mehr lesen...
Norm: EO §291aEO §293 Abs3ASVG §103 Abs2B-KUVG §44 Abs2BSVG §67 Abs2GSVG §71 Abs2KO §12a Abs2NVG §34 Abs2
Rechtssatz: § 103 Abs 2 ASVG ist eine dem eigentlichen Exekutionsrecht vorrangige speziellere
Norm: . Eine Aufrechnung in den pfändungsfreien Teil ist rechtlich zulässig; es bleibt dem alleinigen Ermessen des Sozialversicherungsträgers überlassen, die Höhe der Abzugsrate auf relativ niedrigem Niveau festzulegen (SSV-NF 7/100 = SZ 66/134). ... mehr lesen...