Entscheidungen zu § 290a EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

RS OGH 2014/1/29 9ObA14/14w

Norm: EO §290aEO §291d
Rechtssatz: Jubiläumsgelder, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zu erbringen sind, gehören zu den beschränkt pfändbaren Forderungen gemäß § 290a Abs 1 Z 1 und Abs 2 EO. Sie sind keine einmaligen Leistungen mit Ersatzcharakter iSd § 291d EO. Entscheidungstexte 9 ObA 14/14w Entscheidungstext OGH 29.01.2014 9 ObA 14/14w ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2014

TE OGH 2007/7/13 3Ob35/07d

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Entscheidung | OGH | 13.07.2007

TE OGH 2006/9/27 9Ob83/06f

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Entscheidung | OGH | 27.09.2006

RS OGH 2006/9/27 9Ob83/06f

Norm: ABGB §94EO §290a
Rechtssatz: Die Exekutionsführung auf eine (einem anderen zustehende) Unterhaltsforderung hängt zwar nicht von ihrer gerichtlichen Geltendmachung ab, doch muss in der Drittschuldnerklage das Vorliegen eines Unterhaltsanspruchs schlüssig behauptet werden. Der Hinweis auf § 94 ABGB allein reicht im Allgemeinen (hier: getrennte Haushalte) nicht aus, weil die gesetzliche Regelung gegenüber der autonomen Gestaltung der ehelich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.2006

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

RS OGH 2004/4/29 6Ob89/03m

Norm: EO §290aEO §308a
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 308a EO bezieht sich nicht nur auf beschränkt pfändbare Forderungen nach § 290a EO, sondern auch auf die übrigen beschränkt pfändbaren Forderungen. Die Frage, ob bei besonderer Interessenlage des Verpflichteten die analoge Anwendung des § 308a EO bei unbeschränkt pfändbaren Forderungen zu bejahen ist, muss hier nicht abschließend beantwortet werden. Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.2004

TE OGH 2001/8/29 3Ob104/01t

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Entscheidung | OGH | 29.08.2001

RS OGH 2001/8/29 3Ob104/01t, 3Ob35/07d, 3Ob16/12t

Norm: EO §290aEO §294EO §299
Rechtssatz: Für den Fall, dass keine fortlaufenden Bezüge gepfändet wurden, erfasst die Pfändung nur die im Zeitpunkt der Zustellung der Exekutionsbewilligung an den Drittschuldner (§ 294 Abs 3 EO) jeweils schon entstandenen (Werklohn)forderungen. Entscheidungstexte 3 Ob 104/01t Entscheidungstext OGH 29.08.2001 3 Ob 104/01t ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.2001

TE OGH 1996/1/24 3Ob7/96

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Entscheidung | OGH | 24.01.1996

RS OGH 1994/1/12 3Ob201/93

Norm: EO §290aEO §294a
Rechtssatz: Solange die nach § 294a EO bewilligte Exekution einem Drittschuldner nicht zugestellt ist, darf auf dasselbe Exekutionsobjekt nach § 290a EO eine neue Exekution nicht bewilligt werden. Die Fortsetzung der Exekution kann auch dadurch erfolgen, daß die betreibende Partei die Zustellung der Exekutionsbewilligung an den ihr selbst bekannt gewordenen Drittschuldner beantragt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1994

TE OGH 1993/12/15 3Ob204/93

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Entscheidung | OGH | 15.12.1993

RS OGH 1993/12/15 3Ob204/93, 3Ob7/96

Norm: EO §290aEO §291aEO §291bKO §5
Rechtssatz: Behauptet der betreibende Gläubiger im Exekutionsantrag, daß dem Verpflichteten Arbeitseinkommen oder sonstige wiederkehrende Bezüge nach § 290a EO zustehen, so beruft er sich zugleich darauf, daß der Verpflichtete ein nicht in die Konkursmasse fallendes Einkommen bezieht, das bis zum unpfändbaren Freibetrag nach § 291a EO der Exekution zugunsten nicht privilegierter Gläubiger entzogen ist, nach M... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1993

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