Norm: EO §290 Abs1EO §292i
Rechtssatz: Leistungen nach dem Härtefallfondsgesetz sind unpfändbar im Sinn des § 290 Abs 1 EO und genießen Kontenschutz nach § 292i EO. Entscheidungstexte 47 R 173/20v Entscheidungstext LG für ZRS Wien 03.09.2020 47 R 173/20v Schlagworte Coronavirus; Härtefall European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 10. Dezember 2004 gemäß § 55a EheG geschieden. Im Rahmen der Scheidung verpflichtete sich der Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je 300 EUR für den 2000 geborenen Samuel und die 2002 geborene Sarah. Der Vater war damals zu 60 % an einer GmbH beteiligt, deren alleiniger Geschäftsführer er war. Am 25. März 2008 beantragten die durch ihre Mutter vertretenen Minderjährigen, die monatliche Unterhaltspflicht des Vaters ab 1. April 2008 zu ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit 12. 12. 2007 bei ihrem Vater, dem auch rechtskräftig die Obsorge übertragen wurde. Am 14. 5. 2008 beantragte der Unterhaltssachwalter, ihre Mutter ab 1. 2. 2008 zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von monatlich 130,90 EUR sowie zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 120 EUR zu verpflichten. Die Mutter beziehe Kinderbetreuungsgeld von 805,80 EUR monatlich und leiste keinen Unterhalt für die Minderjährige. Sie habe vier weiter... mehr lesen...
Begründung: Der vom Vater Obinna Everist C***** für seinen Sohn Kevin S*****, geboren am 3. Februar 1995, zu leistende Geldunterhalt ist ab 1. 5. 2006 mit 255 EUR monatlich festgesetzt (ON U13 und U20). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 21. 3. 2007 (ON U40) wurden Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe für die Zeit vom 1. 5. 2007 bis 30. 4. 2010 weitergewährt. Der Vater lebt mit seiner Ehefrau sowie mit der gemeinsamen Tochter, die am 26. 4. 2006 geboren ist, im gemeinsamen Haushalt. Ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des minderjährigen Manfred ist geschieden, die Obsorge steht dem Vater allein zu. Die Mutter ist ab 1. Juni 2007 zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 100 EUR verpflichtet. Die Mutter erzielt ein monatliches Durchschnittseinkommen (inklusive gesetzlicher Sonderzahlungen) von 574,81 EUR und erhält für die Zeit vom 30. Jänner 2008 bis voraussichtlich 3. Juni 2010 ein Kinderbetreuungsgeld von 14,53 EUR täglich. Der Ehemann der Mutter erzielt ein d... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Irene F***** und Eduard H*****. Sie lebt im Haushalt des Vaters. Im Oktober 2005 beantragte sie, die Mutter zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 200 EUR zu verpflichten. Der vertretende Vater erklärte im Antrag, die Mutter sei in der Lage, zumindest 1.200 EUR im Monat zu verdienen. Die im Sinn des § 17 AußStrG zur Äußerung aufgeforderte Mutter gab keine Stellungnahme ab. Daraufhin verpflichtete sie das Erstgericht mi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers Wolfgang T*****, vertreten durch Mag. Bernhard Kispert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Claudia H*****, vertre... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für den am 3. 4. 2000 geborenen Esteban-Sebastian R***** steht der mütterlichen Tante Analia Noelia R***** zu (ON 28). Die Mutter Veronika R***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 1. 2. 2005 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 161 EUR verpflichtet (ON 59). Mit Beschluss vom 22. 3. 2006 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum von... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 3. 2005 geborene Samira G***** lebt bei ihrer Tante Karin E***** und wird von dieser versorgt. Die Mutter Yvonne G***** ist aufgrund des rechtkräftigen Beschlusses des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 12. 3. 2008 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 60 EUR verpflichtet. Diesem Unterhaltstitel liegt als Bemessungsgrundlage der Kinderbetreuungsgeldbezug der Mutter (von täglich 14,53 EUR zzgl 6,06 EUR Zuschusss [ON U21], also monatlich 617,7 EUR) bei zwei wei... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die am 17. 6. 1999 geborene Lena Gabriele B***** steht der väterlichen Großmutter Gerlinde B***** zu (ON 29). Die Mutter Martina S***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Favoriten vom 19. 2. 2003 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 110 EUR verpflichtet (ON 16). Mit Beschluss vom 20. 3. 2003 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum von 1. 2. 2003... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist der Vater der drei minderjährigen Antragsteller. Die Ehe der Eltern ist geschieden, die Kinder leben bei der Mutter. Strittig ist die Bemessungsgrundlage für den vom Vater zu leistenden Unterhalt. Der Vater bezieht Einkünfte aus der (teils gewerblichen) Vermietung und Verpachtung von Immobilien, aus einem Taxigewerbe, aus Maklergeschäften und aus unselbstständiger Tätigkeit. Er hat beträchtliche Schulden in Form von endfälligen Fremdwährungskredit... mehr lesen...
Norm: EO §290 Abs1 Z2 und Abs2BPGG §1
Rechtssatz: Pflegegeld nur pfändbar, zur Abdeckung von Pflegekosten, die im entsprechenden Bezugszeitraum angefallen sind; Kongruenz zwischen Leistung und gepfändeter Forderung. Entscheidungstexte 3 R 51/08x Entscheidungstext LG Klagenfurt 27.02.2008 3 R 51/08x European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: EO §290 Abs1 Z1
Rechtssatz: Aufwandsentschädigungen müssen als solche bezahlt werden, um unpfändbar zu sein. Ein höheres Entgelt, mit dem der Arbeitnehmer selbst alle zur Erzielung des Arbeitserfolgs notwendigen Auslagen zu decken hat, ist daher auch nicht teilweise als Aufwandsentschädigung im gesetzlichen Sinn zu qualifizieren; diesfalls können derartige Auslagen nur nach einem Antrag gemäß §292a Z3 EO zugunsten des Verpflichteten berüc... mehr lesen...
Norm: EO §290 Abs1
Rechtssatz: §290 Abs 1 EO stellt auf Bezüge oder Bezugsbestandteile ab, deren Zuordnung schon auf Grund ihrer Widmung und Rechtsgrundlage möglich ist. Auf die nach Auffassung des Verpflichteten (rein) wirtschaftliche Betrachtungsweise kommt es dagegen nicht an. Entscheidungstexte 3 Ob 200/01k Entscheidungstext OGH 26.06.2002 3 Ob 200/01k ... mehr lesen...
Norm: EO §290 Abs1 Z1
Rechtssatz: Aufwandsentschädigungen müssen als solche bezahlt werden, um unpfändbar zu sein. Ein höheres Entgelt, mit dem der Arbeitnehmer selbst alle zur Erzielung des Arbeitserfolgs notwendigen Auslagen zu decken hat, ist daher auch nicht teilweise als Aufwandsentschädigung im gesetzlichen Sinn zu qualifizieren; diesfalls können derartige Auslagen nur nach einem Antrag gemäß §292a Z3 EO zugunsten des Verpflichteten berüc... mehr lesen...
Norm: EO §290 Abs1EO §290 Abs2
Rechtssatz: Die unmittelbare oder analoge Anwendung der Bestimmung des § 290 Abs 2 EO scheidet, bezüglich einer Angelegenheit, für welche die Gesetzgebung den Ländern zukommt, zumal sie sich erkennbar nur auf die nach § 290 Abs 1 EO unpfändbaren Forderungen bezieht. Dies gilt hier auf Grund Art VII Abs 1 B-VG-Nov 1988 nicht nur für die Festlegung der Unpfändbarkeit, sondern auch für die Festlegung von Ausnahmen hi... mehr lesen...
Norm: EO §290 Abs1 Z2EO §290 Abs1 Z14EO §290 Abs3EO §290a Abs1KOVG §18KOVG §18aKOVG §19KOVG §20KOVG §20a
Rechtssatz: Die Pflegezulage, die Hilflosenzulage, die Blindenzulage, die Blindenführzulage und die Pauschalbeträge für außergewöhnlichen Kleiderverbrauch und Wäscheverbrach (§§ 18 bis 20a KOVG) sind auch zugunsten gesetzlicher Unterhaltsansprüche unpfändbar. Entscheidungstexte 3 Ob 390/... mehr lesen...
Norm: EO §290 Abs1 Z2EO §290 Abs1 Z14EO §290 Abs3EO §290a Abs1KOVG §18KOVG §18aKOVG §19KOVG §20KOVG §20a
Rechtssatz: Die Pflegezulage, die Hilflosenzulage, die Blindenzulage, die Blindenführzulage und die Pauschalbeträge für außergewöhnlichen Kleiderverbrauch und Wäscheverbrach (§§ 18 bis 20a KOVG) sind auch zugunsten gesetzlicher Unterhaltsansprüche unpfändbar. Entscheidungstexte 3 Ob 390/... mehr lesen...
Norm: EO §290 Abs1 Z2EO §290 Abs1 Z14EO §290 Abs3EO §290a Abs1KOVG §18KOVG §18aKOVG §19KOVG §20KOVG §20a
Rechtssatz: Die Pflegezulage, die Hilflosenzulage, die Blindenzulage, die Blindenführzulage und die Pauschalbeträge für außergewöhnlichen Kleiderverbrauch und Wäscheverbrach (§§ 18 bis 20a KOVG) sind auch zugunsten gesetzlicher Unterhaltsansprüche unpfändbar. Entscheidungstexte 3 Ob 390/... mehr lesen...