Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundstücke EZ 60 und EZ 52 je KG P. Im Lastenblatt der EZ 60 KG P sind unter OZ 43 zugunsten des Beklagten das Pfandrecht für die lebenslängliche Leibrente im Betrag von 2 500 S monatlich, das Pfandrecht für das Auszugsäquivalent von 500 S monatlich, die Dienstbarkeit der Wohnung und die Reallast des Ausgedinges einverleibt. Die EZ 52 KG P haftet für die genannten Lasten simultan mit der EZ 60 KG P. Die Kläger sind mit ihren Zahlungsverpfl... mehr lesen...