Entscheidungen zu § 263 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2005/6/28 10Ob58/05k

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.2005

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 2004/4/16 1Ob64/04z

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.04.2004

TE OGH 2002/3/28 8Ob221/01k

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.03.2002

TE OGH 1985/11/13 1Ob647/85

Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Partei ist Komplementär der erstbeklagten Partei, die viertbeklagte Partei ist Komplementär der drittbeklagten Partei. Mit dem an die klagende Partei gerichteten Schreiben vom 8. März 1977 nahmen die erstbeklagte Partei und die drittbeklagte Partei das Anbot der klagenden Partei, ihnen 'im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen' ein Darlehen im Betrag von 570.000 S zu gewähren, an. Das Darlehen war bis spätestens 31.Mai 1977 zurückzubeza... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.11.1985

RS OGH 1985/11/13 1Ob647/85, 8Ob221/01k, 1Ob64/04z, 10Ob58/05k, 6Ob111/10g

Norm: ABGB §465ABGB §466ABGB §466aEO §263
Rechtssatz: Bei einem durch Pfand gesicherten Darlehen (Lombardkredit) steht hinreichende Pfanddeckung der Inanspruchnahme der persönlichen Haftung des Schuldners nicht im Wege. Dem Gläubiger steht es frei, zuerst die persönliche Haftung und dann die Pfanddeckung oder beide Haftungen zugleich geltend zu machen. § 263 EO enthält nur Schranken gegen eine übermäßige Exekution, somit eine Befriedigungsbesch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1985

RS OGH 1966/9/14 3Ob95/66, 1Ob510/84, 1Ob647/85, 3Ob2/93, 1Ob505/94, 1Ob219/98g

Norm: EO §27EO §41EO §96EO §263
Rechtssatz: Der Verpflichtete soll in der Verfügung über sein Vermögen nicht in einem größerem Maß gehindert werden, als es der Zweck der Exekution, nämlich die Befriedigung der vollstreckbaren Forderung notwendig macht (so schon RZ 1936,200). Entscheidungstexte 3 Ob 95/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 3 Ob 95/66 Veröff: EvBl 1967/33 S 46 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1966

TE OGH 1964/8/31 3Ob74/64

Das Bankhaus S. erwirkte als Zessionar des Beklagten auf Grund eines Anspruches aus Warenlieferungen gegen den nunmehrigen Kläger das Versäumungsurteil des Landesgerichtes Linz vom 22. Jänner 1959, 2 Cg 1214/58, über einen Betrag von 17.940.80 S s. A. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde dem genannten Bankhaus mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 26. Mai 1959, 11 E 4776/59-1, die Fahrnisexekution bewilligt. Diese wurde am 24. Juni 1959 beim Verpflichteten (nunmehrigen Kläge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.08.1964

Entscheidungen 1-8 von 8

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten