Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des KG Ried im Innkreis vom 26.7.1989 wurde der spätere Gemeinschuldner schuldig erkannt, der beklagten Partei (für die bestellungsgemäße Lieferung von Waren) S 134.357,69 samt Zinsen und Prozeßkosten zu zahlen. Mit Beschluß des BG Mauerkirchen vom 26.9.1989, GZ E 2184/89-1, wurde der beklagten Partei zur Hereinbringung dieser vollstreckbaren Forderung die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner O*****Versicher... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung (SZ 45/12; SZ 45/57; 3 Ob 131/85) erwirbt der betreibende Gläubiger durch die Zuweisung im Verteilungsbeschluß nur dann eine kongruente Deckung, wenn der Erwerb des (inkongruenten) Pfandrechtes und die Erlassung des Verteilungsbeschlusses der Konkurseröffnung vorangegangen sind; ist aber die Zuweisung erst nach der Konkurseröffnung erfolgt, dann ist sie auf Grund eines zur Zeit der Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schuldete der beklagten Partei auf Grund eines gewährten Darlehens den Betrag von S 238.810,-- samt 16 % Zinsen seit 16.September 1981, über welche Forderung die beklagte Partei das Versäumungsurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 15.Oktober 1981, 10 Cg 424/81, erwirkt hatte. Zur Sicherung dieser Forderung war auf der seinerzeit im Eigentum des Klägers stehenden Liegenschaft EZ.287 Katastralgemeinde Laa ein Pfandrecht bis ... mehr lesen...
Mit Versäumungsurteil des LG Linz wurde Franz S schuldig erkannt, den nunmehrigen Beklagten den Betrag von S 21.666.- sA zu bezahlen. Sie erwirkten mit Beschluß des BG Urfahr-Umgebung vom 21. 4. 1969 die Bewilligung der Fahrnisexekution, die am 6. 5. 1969 durch Anschlußpfändung vollzogen wurde. Unter Berücksichtigung eines am 26. 8. 1969 geleisteten Betrages von S 9969.- meldeten sie ihre Restforderung von S 14.876.71 zur Verteilung an. Mit Verteilungsbeschluß vom 26. 2. 1970 wurde ih... mehr lesen...
Norm: EO §229 Abs1EO §261EO §307 Abs1KO §30 Abs1 Z1KO §30 Abs2KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: 1.) Die zwangsweise Geldabnahme iS des § 261 EO oder die aus Anlass einer Pfändung geleistete Zahlung des Verpflichteten ist nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO anfechtbar. 2.) Die bloße Erwerbung eines exekutiven Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes zur Hereinbringung einer Geldforderung ist eine inkongruente Deckung iS des § 30 Abs 1 Z 1 KO. 3.) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371ABGB §415EO §261
Rechtssatz: Bei zwangsweiser Abnahme von Bargeld ist für die Frage des Eigentums nur der Zeitpunkt der Wegnahme des Geldes aus dem Besitz des Eigentümers maßgebend und ist eine spätere Vermengung mit anderem Geld durch das Gericht unerheblich. Entscheidungstexte 1 Ob 414/58 Entscheidungstext OGH 29.10.1958 1 Ob 414/58 EvBl 1959/141 S 242 ... mehr lesen...
Norm: EO §261KO §12
Rechtssatz: Die Wegnahme des beim Verpflichteten vorgefundenen Geldes durch das Vollstreckungsorgan gilt nur dann als Zahlung, wenn der Geldbetrag sofort dem betreibenden Gläubiger ausgefolgt wird; wurde er jedoch aus irgendeinem Grund bei Gericht erlegt, so erwirbt der betreibende Gläubiger daran ein Pfandrecht. Entscheidungstexte 2 Ob 1108/31 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §261
Rechtssatz: Der im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Sicherstellung der auf ausländische Währung lautenden Forderung erfolgte gerichtliche Erlag einer Summe in österreichischen (Kronen) ist noch nicht Zahlung, daher keine Unterlage für eine Oppositionsklage. Entscheidungstexte 1 Ob 619/23 Entscheidungstext OGH 06.11.1923 1 Ob 619/23 SZ 5/254 ... mehr lesen...