Entscheidungen zu § 253b EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2006/2/13 4R474/05p

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Entscheidung | OGH | 13.02.2006

RS OGH 2006/2/13 4R474/05p

Norm: EO §253b
Rechtssatz: Nach der neuen Rechtslage ist anders als aufgrund der "Vorgängerregelung" in § 74 Abs 1 letzter Satz EO in der Fassung der EO-Novelle 1995 die Notwendigkeit der Intervention im Sinn des § 74 Abs 1 EO zu prüfen. Entscheidungstexte 4 R 474/05p Entscheidungstext LG für ZRS Graz 13.02.2006 4 R 474/05p European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.2006

TE OGH 2005/12/12 13R285/05t

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Entscheidung | OGH | 12.12.2005

RS OGH 2005/12/12 13R285/05t

Norm: EO §74EO §253bRATG TP7
Rechtssatz: 1. Aus TP 7 RATG kann nicht abgeleitet werden, dass damit eine Intervention beim Vollzug einer Fahrnisexekution grundsätzlich als notwendig und deshalb auch als die Kostenersatzpflicht des Verpflichteten auslösend anzusehen ist. Die Anwendung dieser Bestimmung setzt vielmehr eine notwendige Intervention voraus. Nur wenn - als Ergebnis eines ersten Prüfungsschrittes - die Notwendigkeit bejaht wird, stellt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.2005

TE OGH 2005/10/31 13R234/05t

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Entscheidung | OGH | 31.10.2005

RS OGH 2005/10/31 13R234/05t

Norm: EO §74EO §253bRATG TP7
Rechtssatz: Aus TP 7 RATG kann nicht abgeleitet werden, dass damit eine Intervention als solche beim Vollzug einer Fahrnisexekution als grundsätzlich notwendig und deshalb auch als die Kostenersatzpflicht des Verpflichteten auslösend anzusehen ist. Diese Bestimmung setzt vielmehr eine notwendige Intervention voraus. Nur wenn - als Ergebnis eines ersten Prüfungsschrittes - die Notwendigkeit bejaht wird, stellt sich ü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.2005

TE OGH 2005/9/26 2R245/05b

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Entscheidung | OGH | 26.09.2005

RS OGH 2005/9/26 2R245/05b

Norm: EO §253bEO §74RAT TP7
Rechtssatz: 1. Durch § 253b EO, neu geschaffen durch die EO-Nov 2005, wurde lediglich die vom VfGH im Erkenntnis vom 21.6.2001, G 198-200/01, als akzeptabel bezeichnete Bagatellgrenze eingeführt. An den Voraussetzungen für einen Kostenersatz bei der Beteiligung am Exekutionsvollzug, wenn die hereinzubringende Forderung an Kapital EUR 2.000,-- übersteigt, ändert diese Bestimmung nichts. 2. In Exekutionsverfahren, in ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2005

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

Entscheidungen 1-9 von 9

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