Entscheidungen zu § 213 Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1987/9/2 3Ob85/87

Begründung: Helene J*** (die Verpflichtete) war Alleineigentümerin der EZ 2358 KG Gänserndorf. Die Liegenschaft war unter COZ 1 mit dem Recht der Fruchtnießung und einem Belastungs- und Veräußerungsverbot für Maria J***, geb. 3. August 1937 (einer Schwester der Verpflichteten), und unter COZ 2 mit dem Pfandrecht für einen Höchstbetrag von S 312.500,-- für die betreibende Partei belastet. Mit Beschluß vom 17. April 1986 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1987

RS OGH 1982/10/6 3Ob156/81

Norm: EO §213 Abs2 V
Rechtssatz: Aus § 213 Abs 2 EO ergibt sich eine Verfahrensleitungspflicht des Richters bei der Verteilungstagsatzung im Sinne des § 182 ZPO. Der Richter darf sohin einen Widerspruch wegen ungenügender Substantiierung in tatsächlicher Hinsicht nicht ab- oder zurückweisen bzw unberücksichtigt lassen, wenn er nicht - erfolglos - auf die Vervollständigung des tatsächlichen Vorbringens hingewirkt hat. Dieser Grundsatz gilt auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1982

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten