Mit dem Beschluß vom 24. 1. 1972 wies das Erstgericht den rechtzeitig gestellten Antrag der Verpflichteten, statt der Versteigerung die Zwangsverwaltung der in Exekution gezogenen Liegenschaft anzuordnen, sowie die damit verbundenen Anträge mit der Begründung: ab, die Verpflichtete habe auf die Geltendmachung des ihr nach § 201 EO zustehenden Rechts bereits im Schuldschein wirksam verzichtet. Das Rekursgericht hob diesen Beschluß infolge des Rekurses der Verpflichteten unter Rechtskr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 DfEO §201 Abs1
Rechtssatz: Verzicht des Schuldners im voraus auf die ihm gem § 201 Abs 1 EO als Verpflichteten zustehenden Antragsrechte ist unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 44/72 Entscheidungstext OGH 20.04.1972 3 Ob 44/72 EvBl 1972/323 S 608 = SZ 45/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...