Entscheidungen zu § 200a EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2004/12/22 13R328/04i

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Entscheidung | OGH | 22.12.2004

RS OGH 2004/12/22 13R328/04i

Norm: EO §200aEO §45a
Rechtssatz: Aus § 405 Abs. 6 EO ist nicht abzuleiten, dass die Wirkungen eines im Jahr 2003 gefassten Aufschiebungsbeschlusses nach § 200a EO aF durch die EO-Novelle 2003 verändert werden. Es kann aus § 405 Abs. 6 EO somit nicht abgeleitet werden, dass in bereits gefasste Beschlüsse eingegriffen wird. Die mit der Aufschiebung nach § 200a EO idF vor der EO-Novelle 2003 verbundene Wirkung, dass Exekutionen bereits nach einem... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.2004

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

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