Norm: EO §134 Abs2EO §135EO §252 Abs1
Rechtssatz: Die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens, die die Verstrickung der verbücherten Liegenschaft bewirkt, bezieht sich regelmäßig auch auf Gebäude, die auf ihr errichtet sind. Entscheidungstexte 3 Ob 17/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1988 3 Ob 17/88 SZ 61/171 = JBl 1989,119 ... mehr lesen...