Entscheidungen zu § 81 Abs. 5 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/3 92/18/0042

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 4. Dezember 1991 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung des § 81 Abs. 5 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil sie es als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten habe, daß am 3. April 1990 in einer näher bezeichneten Filiale des Unternehmens bei sieben ständig beschäftigten Arbeitnehmern keine Person... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 92/18/0042

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs5;ASchG 1972;MRK Art7;VStG §1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung der Behörde, daß unter dem in § 81 Abs 5 AAV verwendeten Betriebsbegriff in berichtigender Auslegung eine feste Betriebsstätte zu verstehen sei, ist verfehlt. Abgesehen davon, daß im Verwaltungsstrafverfahren eine berichtigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 92/18/0042

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AAV §81 Abs5;ArbVG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Filialbetriebe sind nur dann eigene Betriebe, wenn sie - vom Arbeitsergebnis betrachtet - auch selbständig bestehen könnten. Sie müssen also ein Mindestmaß an Möglichkeiten haben, unabhängig von der Zentrale zu handeln, und zwar nicht nur in personellen und finanzielle... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/20 93/02/0246

Der Landeshauptmann von Wien richtete im Instanzenzug an den Beschwerdeführer mit Datum 3. August 1993 einen Bescheid, dessen Schuldspruch samt Strafausspruch wie folgt lautet:     "Sie haben es als Komplementär und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Arbeitgeberin H.... KG zu verantworten, daß am 30. August 1990 in den folgenden Betrieben dieser Personengesellschaft Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung nicht eingehalten wurden, als A) Im Betri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1993

RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0246

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §63 Abs1;AAV §81 Abs5;AAV §85 Abs3;AAV §86 Abs1;AAV §87 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 20.12.1993 93/02/0245
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ermessen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/3 93/18/0207

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Februar 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als verantwortliche Beauftragte der Arbeitgeberin S.-AG, Zweigniederlassung ST., gemäß § 9 Abs. 2 VStG zu verantworten, daß in diesem Betrieb mit acht Arbeitnehmern am 19. März 1992 nicht mindestens eine Person nachweislich ausreichend für die erste Hilfeleistung ausgebildet gewesen sei. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Verwaltungs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.05.1993

RS Vwgh 1993/5/3 93/18/0207

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs5;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
Rechtssatz: Aus dem klaren Wortlaut des ersten Satzes des § 81 Abs 5 AAV ergibt sich eindeutig, daß es allein auf die Tatsache der "Beschäftigung" ankommt, nicht aber auf die tatsächliche Anwesenheit im Betrieb. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180207.X01 Im RIS ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.1993

RS Vwgh 1989/4/18 89/08/0002

Index: Arbeitsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs5AAV §81 Abs6
Rechtssatz: Der Nachweis der den Anforderungen des § 81 Abs 6 AAV entsprechenden Ausbildung einer Person für die erste Hilfeleistung muss nicht schon im Zeitpunkt der Überprüfung des Betriebes durch das Arbeitsinspektorat erbracht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989080002.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1989

RS Vwgh 1989/3/31 88/08/0049

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs3;AAV §81 Abs5;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0031 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1989

RS Vwgh 1989/3/31 88/08/0080

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs3;AAV §81 Abs5;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0031 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1989

RS Vwgh 1989/3/14 87/08/0097

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs3;AAV §81 Abs5;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0031 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.03.1989

RS Vwgh 1988/5/19 88/08/0075

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs3;AAV §81 Abs5;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0031 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1987/3/26 87/08/0031

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs3;AAV §81 Abs5;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes). Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Sprengel die Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1987

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